Mitzubringen:
Pflicht bei Kindern ab 6 Jahren: Fingerabdrücke des Kindes
Pflicht bei Kindern ab 10 Jahren: Unterschrift des Kindes
Zeitbedarf: ca. 5 - 6 Wochen
Gebühren: 37,50 € (unter 24 Jahren) 60 € (ab 24 Jahren)
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Vorläufiger Reisepass***
Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Nur wenn ein wichtiger Grund für die Ausstellung eines Passes vorliegt und ein Reisepass nicht mehr rechtzeitig geliefert werden kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Der wichtige Grund muss nachgewiesen werden. Der vorläufige Pass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.
Hinweis: Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.
Mitzubringen:
Zeitbedarf: ca. 2 Tage
Gebühren: 26 €
Mitzubringen:
Pflicht bei Kindern ab 6 Jahren: Fingerabdrücke des Kindes
Pflicht bei Kindern ab 10 Jahren: Unterschrift des Kindes
Zeitbedarf: 4 Werktage
Gebühren: 69,50 € (unter 24 Jahren), 92 € (ab 24 Jahren)
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebenjahr 10 Jahre gültig.
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein
Ausweisdokument. Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen: Er kann
nur für Kinder unter zwölf Jahren beantragt werden. Der Kinderreisepass ist ein
Jahr gültig. Er kann für maximal ein Jahr und höchstens bis zu einem Alter von
zwölf Jahren verlängert werden.
Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass
keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder
Fingerabdrücke gespeichert sind. Der Kinderreisepass kann in der Regel sofort
ausgestellt werden.
Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für Kinder vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Verbindliche Informationen hierzu erhalten Sie von den Behörden Ihres Reiseziellands.
Für den Personalausweis und den Reisepass gibt es
keine Altersbeschränkungen.
Mitzubringen:
Zeitbedarf: ca. 2 Tage
Gebühren: 13 €
* Fototerminal im Rathaus
Im Bürgeramt im Rathaus in der Kernstadt (nicht in den Rathäusern der Ortschaften) können Sie am Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 10 € einfach selbst erstellen und digital abgeben. Das Selbstbedienungsterminal ist für Fotos bei Babys und Kleinkinder nur bedingt geeignet. Natürlich nehmen wir auch weiterhin biometrische Fotos von allen örtlichen Fotografen entgegen.
** Urkundennachweis
Eine Geburtsurkunde oder eine andere Personenstandsurkunde ist erforderlich, wenn diese uns bislang noch nicht vorgelegt wurde.
*** Vorläufige Dokumente
ein vorläufiger Reisepass kann nur beantragt werden, wenn ein Expresspass nicht rechtzeitig kommt. Ein Grund für die Notwendigkeit muss nachgewiesen werden.
Den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Ausweises können Sie telefonisch oder
online über den Auskunftsservice Ausweise abfragen - geben Sie Ihre Ausweis- bzw. Passnummer sowie Ihr
Geburtsdatum ein. Der Service steht Ihnen auch telefonisch ständig zur Verfügung
unter der Telefonnummer 0700-287934730700.
Bitte
beachten Sie:
Um eine sichere Übertragung der Antragsdaten zu gewährleisten,
ist eine Mindestverschlüsselungsstärke von 128 Bit (SSL-Verschlüsselung) im
Internetbrowser notwendig!
Auf
Wunsch können Sie sich per E-Mail oder SMS benachrichtigen lassen, wenn Ihr
neuer Ausweis abholbereit ist.
Hier wird Ihnen weitergeholfen
Diese Dienstleistung können Sie im Bürgeramt in der Kernstadt oder in den Rathäusern der Ravensburger Ortschaften Eschach, Taldorf und Schmalegg erledigen.
Telefon: 0751 82-251
Telefax: 0751 82-60251
E-Mail: buergeramt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Hauptamt
Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg
Rathaus
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Mi | 08 - 16 Uhr |
Do | 08 - 17:30 Uhr |
Fr | 08 - 12 Uhr |
Sa | 10 - 13 Uhr |
Abteilungsleitung
Telefon: 0751 7608-22
Telefax: 0751 7608-55
E-Mail: ortsverwaltung-eschach@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Eschach
Abteilung: Ordnungsamt - Standesamt - Bauverwaltung
Rathaus Eschach in Oberhofen
Tettnanger Straße 363
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 994 386-30
Telefax: 0751 82-60 918
E-Mail: ortsverwaltung-schmalegg@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Schmalegg
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Schmalegg
Schenkenstraße 10
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 79109-11
Telefax: 0751 82-60911
E-Mail: ortsverwaltung-taldorf@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Taldorf
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Taldorf in Bavendorf
Markdorfer Straße 21
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17.30 Uhr |