Pass, Reisepass

zur Terminvergabe Bürgeramt

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Städtische Ämter und Ortsverwaltungen am Rosenmontag, 12. Februar 2024 geschlossen

Die Stadt bietet eine Reihe von Dienstleistungen auch digital an: www.ravensburg.de/onlinedienste

Ab 1. Mai nur noch digitale Passfotos möglich – Übergangszeit bis Ende Juli

Ab 1. Mai dürfen nach einer bundesweit einheitlichen Vorschrift nur noch digitale Passfotos verwendet werden, wenn man einen Ausweis, Reisepass oder einen Aufenthaltstitel beantragt.

Zur Meldung vom 25.04.2025

Reisepass

Mitzubringen:

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles digitales biometrisches Passfoto eines lizensierten Fotografen (z. B. ringfoto.de oder dm-Markt)
  • Geburtsurkunde / Fingerabdrücke werden abgenommen
    Eine Geburtsurkunde oder eine andere Personenstandsurkunde ist erforderlich, wenn diese uns bislang noch nicht vorgelegt wurde.
  • bei Minderjährigen bis 18 Jahren Zustimmungserklärung (Unterschrift beider Sorgeberechtigten)
    Formular Zustimmungserklärung gesetzlicher Vertreter
    PDF-Download
  • die Erklärung zur Staatsangehörigkeit wird vor Ort aufgenommen, PDF Download zur Information vorab.


Pflicht bei Kindern ab 6 Jahren: Fingerabdrücke des Kindes

Pflicht bei Kindern ab 10 Jahren: Unterschrift des Kindes


Zeitbedarf: ca. 4 - 6 Wochen
Gebühren: 37,50 € (unter 24 Jahren), 70 € (ab 24 Jahren) 
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.


Expresspass

Mitzubringen:

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles digitales biometrisches Passfoto eines lizensierten Fotografen (z. B. ringfoto.de oder dm-Markt)
  • Geburtsurkunde / Fingerabdrücke werden abgenommen
    Eine Geburtsurkunde oder eine andere Personenstandsurkunde ist erforderlich, wenn diese uns bislang noch nicht vorgelegt wurde.
  • bei Minderjährigen bis 18 Jahren Zustimmungserklärung (Unterschrift beider Sorgeberechtigten)
    Formular Zustimmungserklärung gesetzlicher Vertreter
    PDF-Download
  • die Erklärung zur Staatsangehörigkeit wird vor Ort aufgenommen, PDF-Download zur Information vorab


Pflicht bei Kindern ab 6 Jahren: Fingerabdrücke des Kindes
Pflicht bei Kindern ab 10 Jahren: Unterschrift des Kindes


Zeitbedarf: 4 Werktage
Gebühren: 69,50 € (unter 24 Jahren), 102 € (ab 24 Jahren)
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.

Vorläufiger Reisepass

Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Nur wenn ein wichtiger Grund für die Ausstellung eines Passes vorliegt und ein Reisepass nicht mehr rechtzeitig geliefert werden kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Der wichtige Grund muss nachgewiesen werden. Der vorläufige Pass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.


Hinweis: Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.


Mitzubringen:

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles digitales biometrisches Passfoto eines lizensierten Fotografen (z. B. ringfoto.de oder dm-Markt)
  • Geburtsurkunde
    Eine Geburtsurkunde oder eine andere Personenstandsurkunde ist erforderlich, wenn diese uns bislang noch nicht vorgelegt wurde.

Zeitbedarf: ca. 2 Tage
Gebühren: 26 €

Auskunftsservice Ausweise

Den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Ausweises können Sie telefonisch oder online über den Auskunftsservice Ausweise abfragen - geben Sie Ihre Ausweis- bzw. Passnummer sowie Ihr Geburtsdatum ein. Der Service steht Ihnen auch telefonisch ständig zur Verfügung unter der Telefonnummer 0700 287934730700.


Bitte beachten Sie:

Um eine sichere Übertragung der Antragsdaten zu gewährleisten, ist eine Mindestverschlüsselungsstärke von 128 Bit (SSL-Verschlüsselung) im Internetbrowser notwendig!
 
Auf Wunsch können Sie sich per E-Mail oder SMS benachrichtigen lassen, wenn Ihr neuer Ausweis abholbereit ist.

Hier wird Ihnen weitergeholfen

Diese Dienstleistung können Sie im Bürgeramt in der Kernstadt oder in den Rathäusern der Ravensburger Ortschaften Eschach, Taldorf und Schmalegg erledigen.

Kontakt

Telefon: 0751 82-1400

E-Mail: buergeramt@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Hauptamt

Abteilung: Zentrale Bürgerdienste

Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg

 

Rathaus

Marienplatz 26

88212 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo und Di08 - 16 Uhr
Mi und Fr08 - 12 Uhr
Do08 - 17.30 Uhr

 

Busverbindungen


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Kontakt

Telefon: 0751 7608-10

E-Mail: ortsverwaltung-eschach@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Eschach

Abteilung: Ordnungsamt - Standesamt - Bauverwaltung

 

Rathaus Eschach in Oberhofen

Tettnanger Straße 363

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr08 - 12 Uhr
Mo bis Mi14 - 16 Uhr
Do14 - 17.30 Uhr

 

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Kontakt

Telefon: 0751 994 386-30

E-Mail: ortsverwaltung-schmalegg@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Schmalegg

Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt

 

Rathaus Schmalegg

Schenkenstraße 10

88213 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Mi08 - 12 Uhr
Do14 - 17.30 Uhr
Fr08 - 12 Uhr

 

Busverbindungen


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Kontakt

Telefon: 0751 79109-11

E-Mail: ortsverwaltung-taldorf@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Taldorf

Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt

 

Rathaus Taldorf in Bavendorf

Markdorfer Straße 25

88213 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr08 - 12 Uhr
Mo bis Mi14 - 16 Uhr
Do14 - 17.30 Uhr

 

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