Pass, Reisepass, Kinderreisepass

zur Terminvergabe Bürgeramt

Reisepass

Infoflyer neuer Reisepass


Mitzubringen:

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passfoto*
  • Geburtsurkunde** / Fingerabdrücke werden abgenommen
  • bei Minderjährigen bis 18 Jahren Zustimmungserklärung (Unterschrift beider Sorgeberechtigten)
    Formular Zustimmungserklärung gesetzlicher Vertreter
    PDF-Download
  • Erklärung zur Staatsangehörigkeit (für Reisepass)
    PDF Download


Pflicht bei Kindern ab 6 Jahren: Fingerabdrücke des Kindes

Pflicht bei Kindern ab 10 Jahren: Unterschrift des Kindes


Zeitbedarf: ca. 5 - 6 Wochen
Gebühren: 37,50 € (unter 24 Jahren) 60 € (ab 24 Jahren)
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.


Vorläufiger Reisepass***

Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Nur wenn ein wichtiger Grund für die Ausstellung eines Passes vorliegt und ein Reisepass nicht mehr rechtzeitig geliefert werden kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Der wichtige Grund muss nachgewiesen werden. Der vorläufige Pass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.


Hinweis: Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.


Mitzubringen:

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto*
  • Geburtsurkunde**


Zeitbedarf: ca. 2 Tage
Gebühren: 26 €

Expresspass

Mitzubringen:

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passfoto*
  • Geburtsurkunde** / Fingerabdrücke werden abgenommen
  • bei Minderjährigen bis 18 Jahren Zustimmungserklärung (Unterschrift beider Sorgeberechtigten)
    Formular Zustimmungserklärung gesetzlicher Vertreter
    PDF-Download

  • Erklärung zur Staatsangehörigkeit (für Reisepass)
    PDF-Download


Pflicht bei Kindern ab 6 Jahren: Fingerabdrücke des Kindes
Pflicht bei Kindern ab 10 Jahren: Unterschrift des Kindes


Zeitbedarf: 4 Werktage
Gebühren: 69,50 € (unter 24 Jahren), 92 € (ab 24 Jahren)
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebenjahr 10 Jahre gültig.

Kinderreisepass

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen: Er kann nur für Kinder unter zwölf Jahren beantragt werden. Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Er kann für maximal ein Jahr und höchstens bis zu einem Alter von zwölf Jahren verlängert werden.
Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind. Der Kinderreisepass kann in der Regel sofort ausgestellt werden.


Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für Kinder vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Verbindliche Informationen hierzu erhalten Sie von den Behörden Ihres Reiseziellands.

Für den Personalausweis und den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen.


Mitzubringen:

  • 1 biometrisches Passfoto*
  • Geburtsurkunde**
  • Unterschrift beider Eltern
    Formular Zustimmungserklärung gesetzlicher Vertreter
    PDF-Download
  • Erklärung zur Staatsangehörigkeit (für Reisepass)
    PDF-Download


Zeitbedarf: ca. 2 Tage
Gebühren: 13 €

* Fototerminal im Rathaus

Im Bürgeramt im Rathaus in der Kernstadt (nicht in den Rathäusern der Ortschaften) können Sie am Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 10 € einfach selbst erstellen und digital abgeben. Das Selbstbedienungsterminal ist für Fotos bei Babys und Kleinkinder nur bedingt geeignet.  Natürlich nehmen wir auch weiterhin biometrische Fotos von allen örtlichen Fotografen entgegen.


** Urkundennachweis

Eine Geburtsurkunde oder eine andere Personenstandsurkunde ist erforderlich, wenn diese uns bislang noch nicht vorgelegt wurde.


*** Vorläufige Dokumente

ein vorläufiger Reisepass kann nur beantragt werden, wenn ein Expresspass nicht rechtzeitig kommt. Ein Grund für die Notwendigkeit muss nachgewiesen werden. 

Auskunftsservice Ausweise

Den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Ausweises können Sie telefonisch oder online über den Auskunftsservice Ausweise abfragen - geben Sie Ihre Ausweis- bzw. Passnummer sowie Ihr Geburtsdatum ein. Der Service steht Ihnen auch telefonisch ständig zur Verfügung unter der Telefonnummer 0700-287934730700.


Bitte beachten Sie:

Um eine sichere Übertragung der Antragsdaten zu gewährleisten, ist eine Mindestverschlüsselungsstärke von 128 Bit (SSL-Verschlüsselung) im Internetbrowser notwendig!
 
Auf Wunsch können Sie sich per E-Mail oder SMS benachrichtigen lassen, wenn Ihr neuer Ausweis abholbereit ist.

Hier wird Ihnen weitergeholfen

Diese Dienstleistung können Sie im Bürgeramt in der Kernstadt oder in den Rathäusern der Ravensburger Ortschaften Eschach, Taldorf und Schmalegg erledigen.

Kontakt

Telefon: 0751 82-251

Telefax: 0751 82-60251

E-Mail: buergeramt@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Hauptamt

Abteilung: Zentrale Bürgerdienste

Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg

 

Rathaus

Marienplatz 26

88212 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Mi08 - 16 Uhr
Do08 - 17:30 Uhr
Fr08 - 12 Uhr
Sa10 - 13 Uhr

 

Busverbindungen


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Kontakt

Abteilungsleitung

Telefon: 0751 7608-22

Telefax: 0751 7608-55

E-Mail: ortsverwaltung-eschach@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Eschach

Abteilung: Ordnungsamt - Standesamt - Bauverwaltung

 

Rathaus Eschach in Oberhofen

Tettnanger Straße 363

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr08 - 12 Uhr
Mo bis Mi14 - 16 Uhr
Do14 - 17:30 Uhr

 

Busverbindungen


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Kontakt

Telefon: 0751 994 386-30

Telefax: 0751 82-60 918

E-Mail: ortsverwaltung-schmalegg@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Schmalegg

Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt

 

Rathaus Schmalegg

Schenkenstraße 10

88213 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr08 - 12 Uhr
Mo bis Mi14 - 16 Uhr
Do14 - 17:30 Uhr

 

Busverbindungen


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Kontakt

Telefon: 0751 79109-11

Telefax: 0751 82-60911

E-Mail: ortsverwaltung-taldorf@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Taldorf

Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt

 

Rathaus Taldorf in Bavendorf

Markdorfer Straße 21

88213 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr08 - 12 Uhr
Mo bis Mi14 - 16 Uhr
Do14 - 17.30 Uhr

 

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