Grundsteuer

Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.


Es wird unterschieden zwischen

  • Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
  • Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.


Hinweis: Das persönliche Vermögen des Grundstückeigentümers spielt dabei keine Rolle.


Merkblatt Datenschutzregelung für Grundsteuer und Gewerbesteuer

PDF-Download


Beilage zu den Grundsteuerbescheiden 2022:

Hinweise zur Grundsteuerreform – insbesondere zu den im Jahr 2022 notwendigen Schritten (PDF)


Grundsteuerreform:

Flyer "Einfach. Transparent. Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg" PDF


Internetseite der Finanzverwaltung


Hier finden Sie ein Erklärvideo, das sehr anschaulich die Eingabeschritte in MeinELSTER erläutert https://www.youtube.com/watch?v=vBlxBNjveUY.

Kontakt

Telefon: 0751 82-1572

E-Mail: grundsteuer@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Stadtkämmerei

Abteilung: Abgaben

 

Rudolfstraße 22

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

 

Busverbindungen


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