Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.
Es wird unterschieden zwischen
Hinweis: Das persönliche Vermögen des Grundstückeigentümers spielt dabei keine Rolle.
Merkblatt Datenschutzregelung für Grundsteuer und Gewerbesteuer
Beilage zu den Grundsteuerbescheiden 2025:
Hinweise zur Grundsteuerreform – insbesondere zu den im Jahr 2025 notwendigen Schritten (PDF)
Grundsteuerreform:
Flyer "Einfach. Transparent. Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg" PDF
Präsentation Bürgerinformation zur Reform der Grundsteuer am 5. Februar 2025 (PDF)
Internetseite der Finanzverwaltung
Hier finden Sie ein Erklärvideo, das sehr anschaulich die Eingabeschritte in MeinELSTER erläutert https://www.youtube.com/watch?v=vBlxBNjveUY.
Telefon: 0751 82-1572
E-Mail: grundsteuer@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Stadtkämmerei
Abteilung: Abgaben
Rudolfstraße 22
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
| Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
| Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |