Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik
Deutschland besitzen, können einen Grenzkarte für die Schweiz beantragen. Diese
Grenzkarte berechtigt dazu, die deutsch-schweizerische Grenze an einer
zugelassenen Grenzübergangsstelle beliebig oft zu überschreiten und sich
jeweils bis zu drei Tage in der schweizerischen Grenzzone aufzuhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Grenzkarte für die Schweiz eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Gebühren
Erteilung
der Grenzkarte 8 €
Verlängerung der Grenzkarte 5 €
Die Grenzkarte können Sie bei Ausländeramt des Ordnungsamtes beantragen. Dazu müssen Sie zwei Passbilder mitbringen.
Kinder, die das 16 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden in die Grenzkarte der Eltern eingetragen.
Servicebüro
Telefon: 0751 82-190
Telefax: 0751 82-726
E-Mail: abh@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ordnungsamt
Abteilung: Ortspolizeibehörde
Sachgebiet: Ausländerbehörde
Neues Rathaus
Seestraße 9
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Do | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |
Fr | 09 - 12 Uhr (nur Servicebüro) |