Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich bzw. zuzüglich bestimmter Beträge erhoben. Er gibt die Ertragskraft eines Betriebs wieder.
Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes.
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Stadt Ravensburg, für die die Gewerbesteuer die wichtigste eigene Steuerquelle darstellt.
Merkblatt Datenschutzregelung für Grundsteuer und Gewerbesteuer
Telefon: 0751 82-1573
E-Mail: stadtkaemmerei@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Stadtkämmerei
Abteilung: Abgaben
Rudolfstraße 22
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |