Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich bzw. zuzüglich bestimmter Beträge erhoben. Er gibt die Ertragskraft eines Betriebs wieder.

Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes.

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Stadt Ravensburg, für die die Gewerbesteuer die wichtigste eigene Steuerquelle darstellt.


Merkblatt Datenschutzregelung für Grundsteuer und Gewerbesteuer

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Kontakt

Telefon: 0751 82-1573

E-Mail: stadtkaemmerei@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Stadtkämmerei

Abteilung: Abgaben

 

Rudolfstraße 22

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

 

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