Wer eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, sie verlegt oder aufgibt, muss dies unverzüglich der Stadt Ravensburg mitteilen, sofern sich der Betriebssitz oder eine Niederlassung im Stadtgebiet oder den Ortschaften befindet.
Die
Meldung können Sie bequem zu Hause mit unseren Onlineanträgen oder unseren Formularen vornehmen.
Onlineanträge
Gewerbe anmelden: erforderlich: Personalausweis, ggf. Handelsregisterauszug *, Führungszeugnis **, Gewerbezentralregisterauszug **, Handwerkskarte***
Gebühr: 35 €
Gewerbe abmelden:
Gebühr: 35 €
Die Bestätigung der Gewerbemeldung erhalten Sie innerhalb weniger Tage mit der Gebührenrechnung per Post zugestellt.
Formulare
(Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen und als Ausfüllhilfe zu Ihrer Unterstützung die Antragsformulare über einen Formularassistenten ausgefüllt werden. Sie können den Antrag am Ende der Dateneingabe wie gewohnt ausdrucken. Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte an unten stehende/n Kontakt/e. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an hauptamt@ravensburg.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.)
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular per E-Mail, Post oder Fax zu. Die Bestätigung der Gewerbemeldung erhalten Sie innerhalb weniger Tage mit der Gebührenrechnung per Post zugestellt.
Gewerbeanmeldung
Antragsformular
erforderlich: Personalausweis, ggf. Handelsregisterauszug *, Führungszeugnis
**, Gewerbezentralregisterauszug **, Handwerkskarte***
Gebühr: 35 €
Gewerbeummeldung
erforderlich: ggf. Handelsregisterauszug *, Handwerkskarte ***
Gebühr: 35 €
Gewerbeabmeldung
Gebühr: 35 €
* soweit Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist.
** bei An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, z. B.
Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten,
Videokameras, Teppichen, Pelz und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und
Fahrrädern, Edelmetallen sowie Waren aus Edelmetallen oder edelmetallhaltigen
Legierungen, Edelsteinen Perlen und Schmuck, Altmetallen und Gebrauchtwaren; Auskunfteien
und Detekteien, Partnerschaftsvermittlungen, Reisebüros, Alarmanlagenbau und
Schlüsseldienste.
*** Bei handwerklichen Tätigkeiten ist vor Antragstellung eine schriftliche Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragungsfreiheit einzuholen. Unterliegt die Tätigkeit der Eintragungpflicht in die Handwerksrolle ist die Eintragung nachzuweisen. Eine Bearbeitung der Gewerbeanzeige erfolgt erst nach vollständiger Vorlage aller Unterlagen.
Handwerkskammer Ulm
Telefon: 0731 14250
E-Mail: info@hwk-ulm.de
Telefon: 0751 82-554
Telefax: 0751 82-60554
E-Mail: gewerbe@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ordnungsamt
Abteilung: Ortspolizeibehörde
Neues Rathaus
Seestraße 9
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |