Dieser Hinweis (Öffnungszeiten Bürgeramt) ist mit allen Dienstleistungsseiten verknüpft und wird dort entsprechend angezeigt.
Städtische Ämter und Ortsverwaltungen am Rosenmontag, 12. Februar 2024 geschlossen
Die Stadt bietet eine Reihe von Dienstleistungen auch digital an: www.ravensburg.de/onlinedienste
Die städtischen Dienststellen sowie die Ortsverwaltungen bleiben am Brückentag, den 2. Mai geschlossen. Das Bürgeramt im Rathaus ist sowohl am Freitag, den 2. Mai als auch Samstag, den 3. Mai geschlossen.
Das Standesamt ist jedoch am Freitag, den 2. Mai von 9 bis 12 Uhr für Trauungen geöffnet. Auch die Tourist Information Ravensburg, die Museen, die Bücherei und das Hallenbad haben am 2. Mai wie gewohnt geöffnet.
Auch wenn
Bürgerinnen und Bürger an diesem Tag keine Dienstleistungen der Stadtverwaltung
in den Rathäusern erledigen können, bietet die Stadt eine Reihe von
Dienstleistungen online an. Eine Liste der Online-Formulare ist auf der
städtischen Homepage zu finden unter www.ravensburg.de/onlinedienste. Unter www.ravensburg.de/buergerservice können zusätzlich Termine mit dem Bürgeramt, der Ausländerbehörde oder dem
Bauordnungsamt online vereinbart werden.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mit einem Wert von mehr als 10 € mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Voraussetzungen:
Hinweis: Ihre Verlustmeldung ersetzt nicht eine offizielle Verlustmeldung oder Sperrung, wie sie zum Beispiel bei verlorenen EC-Karten oder Ausweisdokumenten zum Schutz vor Missbrauch erforderlich ist.
Fundsachen werden auch von Hotels, Kaufhäusern, Kultur- und anderen Einrichtungen nach einer gewissen Zeit im Fundbüro abgegeben. Fragen Sie daher mehrmals in zeitlichen Abständen nach.
Nur wenn eine Fundsache Hinweise auf den Eigentümer oder Besitzer (Name, Geburtsdatum, Anschrift) aufweist oder eine Verlustmeldung erstellt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Wohnen Sie nicht im Zuständigkeitsgebiet der Fundbehörde, leiten deren Mitarbeiter in diesem Fall die Fundsache an die Fundbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland weiter.
Eigentumsnachweis:
In der Regel muss die verlierende Person gegenüber der Finderin, dem Finder oder dem Fundbüro einen Eigentumsnachweis erbringen, zum Beispiel
Beim Fundamt erhalten Sie auch eine Bescheinigung darüber, dass der vermisste Gegenstand nicht abgegeben wurde (so genannte Negativbescheinigung). Wenden Sie sich dazu persönlich an die zuständige Stelle.
Gefundene Gegenstände sind beim Bürgeramt oder bei der Polizei abzugeben. Hier wird eine Fundanzeige aufgenommen, die Sie gerne auch im Voraus ausfüllen können. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.
Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb von 6 Monaten, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Diesen Anspruch müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist geltend machen. Wenn Sie den Gegenstand nicht möchten oder wenn Sie ihn in öffentlichen Gebäuden oder kommunalen Verkehrsmitteln gefunden haben, wird die Stadt oder die Gemeinde Eigentümerin der Sache. Bei Fund in privaten Geschäftsräumen gilt der Geschäftsinhaber als Finder.
Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.
Die Höhe des Finderlohns beträgt:
Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 Euro keinen Finderlohn, darüber hinaus
Einmal jährlich, meist im Frühjahr, werden Fahrräder, die nicht abgeholt wurden, versteigert. Ort und Termin werden in der Presse und im Internet veröffentlicht.
Ebenfalls werden die nicht abgeholten Fundsachen im Gesamtpaket gegen Höchstgebot versteigert, auch hierzu wird in der Presse und im Internet informiert.
Wir informieren Sie auch gerne per Mail über die nächste Fundfahrradversteigerung oder Fundsachenversteigerung.
Füllen Sie bitte die Datenschutzerklärung aus und senden das Formular an buergeramt(at)ravensburg.de.
E-Mail-Verteiler Fundsachenversteigerung im Gesamtpaket
E-Mail-Verteiler Fundfahrradversteigerung
Samstags können keine Fundsachen abgeholt werden!
Telefon: 0751 82-1480 und -1402
E-Mail: buergeramt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Hauptamt
Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Bürgeramt (Fundbüro)
Rathaus
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo und Di | 08 - 16 Uhr |
Mi | 08 - 12 Uhr |
Do | 08 - 17:30 Uhr |
Fr | 08 - 12 Uhr |