Fundbüro, Fundamt

zur Terminvergabe Bürgeramt

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Städtische Ämter und Ortsverwaltungen am Rosenmontag, 12. Februar 2024 geschlossen

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Fundsache abgeben oder nachfragen

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mit einem Wert von mehr als 10 € mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.


Voraussetzungen:

  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr oder
  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als 10 Euro hat.

Sie haben einen Gegenstand verloren

  • Fragen Sie zunächst dort nach, wo Sie den Gegenstand verloren haben.
  • Bei Verkehrsunternehmen wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet, in der Regel unter dem Stichwort "Fundsache".
  • Haben Sie dort keinen Erfolg, können Sie hier beim Fundbüro online eine Verlustmeldung machen. Wenn Ihr verloren gegangener Gegenstand im Rathaus abgegeben wird, informieren wir Sie umgehend per Mail, Brief oder telefonisch.

Fundbüro-Online - Verlustmeldung

Hinweis: Ihre Verlustmeldung ersetzt nicht eine offizielle Verlustmeldung oder Sperrung, wie sie zum Beispiel bei verlorenen EC-Karten oder Ausweisdokumenten zum Schutz vor Missbrauch erforderlich ist.

Fundsachen werden auch von Hotels, Kaufhäusern, Kultur- und anderen Einrichtungen nach einer gewissen Zeit im Fundbüro abgegeben. Fragen Sie daher mehrmals in zeitlichen Abständen nach.


Nur wenn eine Fundsache Hinweise auf den Eigentümer oder Besitzer (Name, Geburtsdatum, Anschrift) aufweist oder eine Verlustmeldung erstellt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Wohnen Sie nicht im Zuständigkeitsgebiet der Fundbehörde, leiten deren Mitarbeiter in diesem Fall die Fundsache an die Fundbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland weiter.

Eigentumsnachweis:
In der Regel muss die verlierende Person gegenüber der Finderin, dem Finder oder dem Fundbüro einen Eigentumsnachweis erbringen, zum Beispiel

  • eine genaue Beschreibung des Gegenstandes,
  • Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes,
  • Kaufbeleg, Kaufvertrag,
  • bei Mobilgeräten die IMEI-Nr. des Gerätes oder die Nummer der SIM-Karte (beide in den Kaufunterlagen nachzulesen),
  • bei (digitalen) Kameras die Seriennummer,
  • bei Fahrrädern die Rahmennummer oder Codierung
Eine Abholung durch Dritte ist mit Ausweis und Vollmacht möglich.

Negativbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung

Beim Fundamt erhalten Sie auch eine Bescheinigung darüber, dass der vermisste Gegenstand nicht abgegeben wurde (so genannte Negativbescheinigung). Wenden Sie sich dazu persönlich an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokumente
  • Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
  • Gegenstandsbeschreibung
  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

Sie haben einen Gegenstand gefunden

Gefundene Gegenstände sind beim Bürgeramt oder bei der Polizei abzugeben. Hier wird eine Fundanzeige aufgenommen, die Sie gerne auch im Voraus ausfüllen können. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.


Formular Fundanzeige

 

Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb von 6 Monaten, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Diesen Anspruch müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist geltend machen. Wenn Sie den Gegenstand nicht möchten oder wenn Sie ihn in öffentlichen Gebäuden oder kommunalen Verkehrsmitteln gefunden haben, wird die Stadt oder die Gemeinde Eigentümerin der Sache. Bei Fund in privaten Geschäftsräumen gilt der Geschäftsinhaber als Finder.

Kosten

  • Auskunft des Fundbüros: kostenlos
  • Negativbescheinigung: kostenlos
  • Verwaltungsgebühr bei Herausgabe von Fundsachen an Eigentümer oder Finder:
  1. bei Fundsachen bis zu 150 €: Mindestgebühr 5 €
  2. Fundfahrräder, Cityroller, Kinderwagen: Mindestgebühr 25 €
  3. bei Fundsachen bis zu 500 € Wert: 3 % des Werts, mindestens jedoch 10 €
  4. bei Fundsachen über 500 € Wert: 3 % von 500 € und 1 % des Mehrwerts
  5. bei Tieren: 3 % des Werts, mindestens jedoch Unterbringungskosten

Sonstiges

Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.

Die Höhe des Finderlohns beträgt:

  • bei einem Wert bis 500 €: 5 %
  • bei einem Wert über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 Euro keinen Finderlohn, darüber hinaus


  • 2,5 % für einen Wert zwischen 50 und 500 Euro und
  • 1,5 % für den 500 Euro überschreitenden Wert.

Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen strafbar.

Versteigerung von Fundfahrrädern und Fundsachen im Gesamtpaket

Einmal jährlich, meist im Frühjahr, werden Fahrräder, die nicht abgeholt wurden, versteigert. Ort und Termin werden in der Presse und im Internet veröffentlicht.

Ebenfalls werden die nicht abgeholten Fundsachen im Gesamtpaket gegen Höchstgebot versteigert, auch hierzu wird in der Presse und im Internet informiert.

Wir informieren Sie auch gerne per Mail über die nächste Fundfahrradversteigerung oder Fundsachenversteigerung. 


Füllen Sie bitte die Datenschutzerklärung aus und senden das Formular an buergeramt(at)ravensburg.de.


E-Mail-Verteiler Fundsachenversteigerung im Gesamtpaket
E-Mail-Verteiler Fundfahrradversteigerung

Samstags können keine Fundsachen abgeholt werden!

Kontakt

Telefon: 0751 82-1480 und -1402

E-Mail: buergeramt@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Hauptamt

Abteilung: Zentrale Bürgerdienste

Sachgebiet: Bürgeramt (Fundbüro)

 

Rathaus

Marienplatz 26

88212 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo und Di08 - 16 Uhr
Mi08 - 12 Uhr
Do08 - 17:30 Uhr
Fr08 - 12 Uhr

 

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