Der
Fischereischein auf Lebenszeit kann erst nach bestandener Fischerprüfung
erteilt werden. Diese können Sie nach vorheriger Anmeldung über den
Kreisfischereiverein beim Landratsamt einmal im Jahr (meist November) ablegen.
Außerdem kann in Ausnahmefällen wie z. B. für Personen, die sich nicht länger
als einen Monat in der BRD aufhalten, ein Jahresfischereischein ausgestellt
werden. Für diesen wird vom Nachweis der Sachkunde abgesehen und kostet inkl.
Fischereiabgabe 18 €.
Jugendliche
zwischen 10 und 16 Jahren können auch ohne Prüfung einen Jugendfischereischein
erwerben. Dieser wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der
Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet und kostet 5 € - eine Fischereiabgabe
ist dabei nicht fällig. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung
der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines
Fischereischeins.
Gebühren
Der Fischereischein auf Lebenszeit kostet inkl. Fischereiabgabe für ein Jahr 28
€, für fünf Jahre 60 € und für zehn Jahre 100 €. Die Gebühr bei der
Verlängerung des Fischereischeins auf Lebenszeit beträgt für ein Jahr 13 €, für
fünf Jahre 45 € und für zehn Jahre 85 €. Der Fischereischein gilt immer
kalenderjährlich und ist im laufenden Jahr zu beantragen.
Unterlagen,
die Sie mit Ihrem Antrag zum Ordnungsamt bringen müssen:
Wenn
Sie uns Ihren Antrag zusenden, legen Sie bitte eine Kopie Ihres
Personalausweises bei.
Für
die Neuausstellung oder für die Verlängerung werden die selben Unterlagen
benötigt.
Jetzt Neu!: Ab sofort können Sie Ihren Fischereischein einfach von unterwegs oder zu Hause aus online beantragen.
Fischereischein: Hier geht es zum Onlineantrag
Jugendfischereischein (Alter 10-16 Jahre) : Hier geht es zum Onlineantrag
Telefon: 0751 82-554
Telefax: 0751 82-60554
E-Mail: gewerbe@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ordnungsamt
Abteilung: Ortspolizeibehörde
Neues Rathaus
Seestraße 9
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |