Der Fischereischein auf Lebenszeit kann erst nach bestandener Fischerprüfung erteilt werden. Diese können Sie nach vorheriger Anmeldung über den Kreisfischereiverein Ravensburg e. V. ablegen. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.naturverbunden.org/fischerpruefung.html. Außerdem kann in Ausnahmefällen wie z. B. für Personen, die sich nicht länger als einen Monat in der BRD aufhalten, ein Jahresfischereischein ausgestellt werden. Für diesen wird vom Nachweis der Sachkunde abgesehen und kostet inkl. Fischereiabgabe 38 €.
Jugendliche
zwischen 10 und 16 Jahren können auch ohne Prüfung einen Jugendfischereischein
erwerben. Dieser wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der
Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet und kostet 15 € - eine Fischereiabgabe
ist dabei nicht fällig. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung
der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines
Fischereischeins.
Gebühren
Jahresfischereischein 38 €
Jugendfischereischein 15 €
Fischereischein auf Lebenszeit
Entrichtung der Fischereiabgabe für:
1 Jahr 38 €
5 Jahre 70 €
10 Jahre 110 €
Verlängerung Fischereischein auf Lebenszeit
Entrichtung der Fischereiabgabe für:
1 Jahr 23 €
5 Jahre 55 €
10 Jahre 95 €
Der Fischereischein gilt immer kalenderjährlich und ist im laufenden Jahr zu beantragen.
Unterlagen,
die Sie mit Ihrem Antrag zum Ordnungsamt bringen müssen:
Wenn
Sie uns Ihren Antrag zusenden, legen Sie bitte eine Kopie Ihres
Personalausweises bei.
Für
die Neuausstellung oder für die Verlängerung werden die selben Unterlagen
benötigt.
Jetzt Neu!: Ab sofort können Sie Ihren Fischereischein einfach von unterwegs oder zu Hause aus online beantragen.
Fischereischein: Hier geht es zum Onlineantrag
Jugendfischereischein (Alter 10-16 Jahre) : Hier geht es zum Onlineantrag
Telefon: 0751 82-554
Telefax: 0751 82-60554
E-Mail: gewerbe@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ordnungsamt
Abteilung: Ortspolizeibehörde
Seestraße 32
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do | 09 - 12 Uhr |
Mo und Do | 14 - 16 Uhr |