Ausländer brauchen für die Einreise und den Aufenthalt in
Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung. Für die Einreise in die Bundesrepublik
Deutschland benötigen Ausländer ein Einreisevisum, das bei der deutschen
Auslandsvertretung beantragt werden kann.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens vom 2. Mai
1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und
Norwegen), der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika.
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Zuständiges Amt: Ordnungsamt
Abteilung: Ortspolizeibehörde
Sachgebiet: Ausländerbehörde
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