Dieser Hinweis (Öffnungszeiten Bürgeramt) ist mit allen Dienstleistungsseiten verknüpft und wird dort entsprechend angezeigt.
Folgende Anträge können Sie einfach von unterwegs oder zu Hause aus online vornehmen:
Bitte beachten Sie, dass Sie für das Ausfüllen einiger Anträge den neuen Personalausweis und die AusweisApp benötigen.
Mehr Informationen zur AusweisApp
Formulare, die gesetzlich eine Originalunterschrift erfordern, können derzeit noch nicht online eingereicht werden. Wir bitten Sie daher, folgende Formulare auszudrucken, zu unterzeichnen und im Original oder ggf. persönlich einzureichen. Unsere Formulare, die online einreichbar sind, erweitern wir stetig. Sie finden diese in der Rubrik oben unter "Online-Anträge".
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes
(Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen und als Ausfüllhilfe zu Ihrer Unterstützung die Antragsformulare über einen Formularassistenten ausgefüllt werden. Sie können den Antrag am Ende der Dateneingabe wie gewohnt ausdrucken. Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte an einen der unten stehende Kontakte. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an hauptamt@ravensburg.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.)
Ihren Umzug nach Ravensburg (Anmeldung) oder den Umzug innerhalb von Ravensburg (Ummeldung) können Sie beim Bürgeramt und in den Ortsverwaltungen melden.
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen an- bzw. ummelden müssen.
Erforderliche Unterlagen
Mit der Anmeldung werden gleichzeitig ihre Ausweisdokumente aktualisiert.
Hinweis:
Es ist für jede Person gesondert ein Formular auszufüllen. Für die Änderung der Adresse auf dem Ausweis/Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt oder bei einer Ortsverwaltung vorbeikommen.
Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitteilen.
Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Seit dem 1. November 2015 sind Wohnungsgeber wieder bei der An- und Abmeldung einer Wohnung beteiligt. Sie stellen den Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung aus, die für die An- oder Abmeldung benötigt wird.
Wohnungsgeber sind z. B.
Die Wohnungsgeberbestätigung wird für die Anmeldung benötigt und ist den Mietern auszuhändigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
Zahlreiche praktische Informationen zum Thema Umzug bietet die Verfahrensplattform Service-bw in der Lebenslage "Umzug".
Mehr Informationen
Hier wird Ihnen weitergeholfen
Diese Dienstleistung können Sie im Bürgeramt in der Kernstadt oder in den Rathäusern der Ravensburger Ortschaften Eschach, Taldorf und Schmalegg erledigen.
Telefon: 0751 82-1400
E-Mail: buergeramt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Hauptamt
Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg
Rathaus
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag | 08 - 16 Uhr |
Mittwoch und Freitag | 08 - 12 Uhr |
Donnerstag | 08 - 17:30 Uhr |
Samstag | 10 - 13 Uhr |
Abteilungsleitung
Telefon: 0751 7608-22
E-Mail: ortsverwaltung-eschach@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Eschach
Abteilung: Ordnungsamt - Standesamt - Bauverwaltung
Rathaus Eschach in Oberhofen
Tettnanger Straße 363
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 994 386-30
E-Mail: ortsverwaltung-schmalegg@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Schmalegg
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Schmalegg
Schenkenstraße 10
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 79109-11
E-Mail: ortsverwaltung-taldorf@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Taldorf
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Taldorf in Bavendorf
Markdorfer Straße 21
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17.30 Uhr |