Seit dem 1. Januar 2025 können Sie Ihre Bauanträge nur noch vollständig digital über das "virtuelle Bauamt Baden-Württemberg" – kurz ViBa-BW – bei der Stadt Ravensburg einreichen.
Die wichtigsten
Informationen, Tipps und Tricks zur digitalen Antragstellung, finden Sie hier
direkt im Anschluss.
Sollten Sie
dennoch Fragen haben, können Sie diese unter der Mailadresse bauordnungsamt(at)ravensburg.de stellen.
Im Tutorial-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung von ViBa-BW ausführlich erklärt! Wir empfehlen das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen.
Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Bei der Bauantragstellung ist ein hohes
Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Personalausweis
mit Onlinefunktion benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen
Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch
ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.
Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.
Folgende Leistungen können via ViBa-BW abgerufen werden
Für die Antragstellung benötigen Sie Zugriff auf ein geeignetes Anmeldeverfahren. Sollten Sie noch kein entsprechendes Anmeldeverfahren nutzen, beantragen Sie sich zunächst einen solchen Zugriff. Dies erfolgt über einen Online-Dienst.
Den Zugangs-Code für Ihr Elster-Zertifikat
erhalten Sie auf postalischem Weg, was bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann.
Für das BundID-Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis (für
Privatpersonen) ist ggf. die Aktivierung der Online-Funktion auf dem
Bürgerdienst notwendig.
Der digitale Bauantrag selbst wird über
einen Online-Dienst beantragt. Da es sich um einen neuen Online-Dienst handelt,
fehlen die entsprechende Routine im Umgang damit.
Nehmen Sie sich für die Vorbereitung der
ersten Antragstellung sowie die Durchführung der Antragstellung daher
ausreichend Zeit und planen Sie genügend Vorlauf ein, falls Sie sich bisher
noch nicht für ein sicheres Anmeldeverfahren registriert haben.
An einem Bauantrag können Planverfassende, die Bauherrschaft und weitere Beteiligte gemeinsam über den Online-Dienst ViBa-BW zusammenarbeiten und miteinander kommunizieren, um die Unterlagen für einen Bauantrag einzureichen.Die Kommunikation zwischen der Stadt Ravensburg und den Einreichenden ist nach erfolgter digitaler Einreichung jedoch nur in einer so genannten 1:1-Beziehung möglich.
Der Nutzer, der den Bauantrag über ViBa-BW
„einreicht“ – also diese Funktion auslöst – ist bis zum Ende der
Antragsbearbeitung der alleinige Kommunikationspartner der Stadt Ravensburg.
Alle Nachrichten, die über die
Online-Plattform ausgetauscht werden, können ausschließlich von diesem Nutzenden
gelesen und beantwortet werden. Daher kann es je nach Einzelfall sinnvoll sein,
dass die Entwurfsverfassung den Antrag selbst letztendlich nicht digital
einreicht, sondern der Bauherr oder die Bauherrin.
Halten Sie Ihre Zugangsdaten zu Ihrem
Anmeldeverfahren für die Nutzung von digitalen Bauanträgen bereit.
Falls Sie noch kein ELSTER-Zertifikat
(Privatpersonen), keine BundID-Konto mit Authentifizierung durch den
Online-Ausweis (Privatpersonen) und kein Unternehmenskonto mit
Elster-Zertifikat – kurz MUK - (Unternehmen) haben, richten Sie sich ein
entsprechendes Konto ein.
Rechnen Sie dafür mit ca. 14 Tagen
Vorlauf zu Ihrer Antragstellung, da ein Teil der Zugangsdaten auf postalischem
Weg versendet wird.
Für die Beantragung einer BundID mit
einem Elster-Zertifikat halten Sie Ihre elfstellige persönliche
Identifikationsnummer bereit. Sie finden diese u. a. auf Ihrem
Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Halten Sie für die Beantragung eines
Unternehmenskontos Ihre aktuelle Steuernummer bereit. Die Steuer-ID reicht für
die Beantragung nicht aus.
Haben sich bei Ihnen in den letzten Monaten Ihre Adressdaten geändert? Dann prüfen Sie, ob die aktuellen Daten bereits in Ihrem Elster-Konto hinterlegt sind. Ist das nicht der Fall, lassen Sie die Daten ändern. Privatpersonen wenden sich an das Einwohnermeldeamt, Unternehmen an das Finanzamt. Die Änderung nimmt ggf. mehrere Wochen in Anspruch.
Eine digitale Antragstellung ist nicht
abhängig von der hinterlegten Adresse, jedoch sollten Sie die Informationen in
ihrem Elster-Konto stets aktuell halten.
In Ihrem Zertifikat können Sie
zusätzlich eine E-Mail-Adresse hinterlegen, die für die Kommunikation mit Ihnen
genutzt werden soll. Prüfen Sie die Aktualität der hinterlegten E-Mail-Adresse
und ändern Sie diese online bei Bedarf ab.
Für alle an einem digitalen Antrag
beteiligten Personen ist ein Anmeldeverfahren mit substantiellem „hohem“
Vertrauensniveau erforderlich. In dem Bauantragsverfahren gibt es
mindestens zwei Rollen, die i.d.R. durch unterschiedliche Personen wahrgenommen
werden. Dies sind Entwurfsverfassende und Freizeichnende.
Ausnahmsweise, bei Vorliegen einer
entsprechenden Vollmacht, können diese beiden Rollen auch von einer Person
wahrgenommen werden.
Die Beteiligten des digitalen
Antragsverfahrens benötigen entsprechende Zugangsdaten über ein
Anmeldeverfahren mit hohem Vertrauensniveau zur Nutzung des Online-Dienstes.
Einige Funktionalitäten in ViBa-BW
setzen eine aktuelle Browser-Version voraus.
Insbesondere auf Apple-Geräten
funktioniert die Antragstellung nur mit der aktuellsten Version von Safari oder
einem anderen Browser.
Das System leitet Sie durch die
einzelnen Schritte Ihrer Antragstellung.Sie geben die Daten in Echtzeit ein. Das
bedeutet, dass das Online-Portal Ihre Daten-Eingabe speichert, sobald Sie in
das nächste Eingabefeld wechseln. Gleiches gilt für den Upload von
Dokumenten. Sobald dieser von Ihnen vorgenommen wurde, sind die Dokumente
gespeichert, ohne die Notwendigkeit einer gesonderten Bestätigung der
Speicherung durch Sie.
In jedem Schritt müssen die Daten
vollständig hochgeladen werden, um den Antrag letztendlich einreichen zu
können. Mit der Vollständigkeit der Dokumente lassen sich Nachforderungen
vermeiden.
Es sind sprechende Dateinamen zu
verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen. Die Verwendung von gängigen
oder leicht verständlichen Abkürzungen ist möglich. Die Dateinamen sind auf 20
Zeichen zu begrenzen. Verwenden Sie keine Umlaute (ö, ä, ü).
Die digitalen Dokumente müssen alle im
„Portable Document Format Archivable" (PDF/A) eingereicht werden. Achten Sie daher bei der Vorbereitung
Ihrer Dokumente darauf, dass diese im PDF/A-Format vorliegen. Abweichend
davon vorliegende digitale Dokumente werden im PDF/A-Format nachgefordert.
Nur im PDF/A-Format vorliegende digitale
Dokumente sind für die Langzeitarchivierung geeignet und gesetzlich für die
elektronische Übermittlung zugelassen.
Ergänzende
Erläuterungen zum PDF/A-Format:
Für die Langzeitarchivierung digitaler
Dokumente, also die langfristige Aufbewahrung von digitalen Dokumenten, wird
das sog. PDF/A-Format verwendet.
Es basiert auf dem bekannten PDF-Format, wurde jedoch von der International
Organization for Standardization (ISO) standardisiert, um sicher zu stellen,
dass Dokumente auch nach vielen Jahren noch lesbar und unverändert sind.
PDF/A-Dokumente weisen folgende Merkmale
auf:
Alle Formate und Inhalte in einem
Dokument müssen so eingebettet sein, dass auch in Zukunft für deren
Darstellung keine externe Ressource benötigt wird.
An der Datei-Endung ".pdf" ist
jedoch nicht erkennbar, ob es sich um eine Datei im
herkömmlichen PDF-Format handelt oder ob es sich um eine Datei im PDF/A-Format
handelt.
Um das zu erkennen, erscheint in den
meisten Softwareprodukten, die PDF-Dateien lesen können, am oberen Rand ein
farblich markierter Hinweis, auf die PDF/A-Konformität. Anbei ein Beispiel:
Die Darstellung unterscheidet sich von
Softwareprodukt zu Softwareprodukt.
Microsoft-Office-Produkte (bspw. Word
und Excel) sowie LibreOffice bieten die Möglichkeit, Dokumente direkt im
PDF/A-Format abzuspeichern. Über die folgende oder eine ähnliche Befehlsfolge
kann mit den unterschiedlichen Software-Produkten und -ständen eine PDF/A-Datei
erzeugt werden:
"Datei" -> "Exportieren" -> "PDF/XPS-Dokument
erstellen" -> Dateityp "PDF (*pdf)" -> PDF-Option
"ISO 19005-1-kompatibel (PDF/A)" über das Optionsfeld auswählen ->
OK.
Kostenlose PDF-Konverter bieten die
Möglichkeit, eine herkömmliche PDF-Datei in eine PDF/A-Datei umzuwandeln. In
der Regel wird in einem solchen PDF-Konverter die PDF-Datei geöffnet und
über Befehlsfolgen wie beispielsweise "Datei" -> "Speichern unter"
-> Speicherort festlegen -> Dateityp "PDF/A Dokument (*pdf)"
umgewandelt.
CAD-Programme bieten ebenfalls in der
Regel die Möglichkeit, aus einer Datei im DWG-Format eine Datei im PDF/A-Format
zu erzeugen. Dies erfolgt meist ebenfalls über Befehle wie "Exportieren"
oder "Speichern". In einigen Anwendungen ist auch der Befehl
"Plotten" hierfür auszuwählen, gefolgt von Parametern, die für diesen
Plot auszuwählen sind.
Im Internet gibt es für die jeweiligen
Softwareprodukte zahlreiche Hilfestellungen für die Umwandlung von Dateien
unterschiedlicher Formate in eine PDF/A-Datei.
Laden Sie die einzelnen Dokumente getrennt voneinander hoch. Auch inhaltlich in Zusammenhang stehende Dokumente laden Sie als getrennte Dateien hoch. Das erleichtert den Überblick und die Bearbeitung der Anträge.
Nachreichen von Dokumenten:
Bitte beachten Sie, dass pro Nachricht die Nachreichung auf 5 Dokumente beschränkt ist. Reichen Sie mehr als 5 Dokumente nach, übermitteln Sie diese in zusätzlichen Nachrichten.
Speichern Sie die Dokumente in
Leserichtung ab. Das erleichtert die Bearbeitung der Dokumente. Planunterlagen
können nur dann bearbeitet werden, wenn der korrekte Maßstab angegeben ist.
Sind die Rechte auf Ihre Dokumente für
eine vollständige Bearbeitung eingeschränkt, kann es im Laufe der
Antragsbearbeitung zu Nachforderungen von digitalen Dokumenten kommen.
Aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir
keine Dokumente, die auf externe Inhalte verweisen (z. B. Verlinkungen auf
Internet-Adressen). Dokumente mit Hyperlinks werden von uns gelöscht und führen
zu einer Nachforderung.
Standardmäßig wird von ViBa-BW der
Vorgangstitel mit z. B. "Baugenehmigung für die
Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen"
vorausgefüllt. Die Bearbeitung des Antrags erleichtert sich für sowohl für die
Antragstellenden, als auch für die Baurechtsbehörde, wenn hier treffende Titel
wie "Errichtung Wohnhaus", "Abbruch Garage" oder
"Nutzungsänderung von Bäckerei in Schneiderei" verwendet werden.
Sobald Sie ihren digitalen Antrag über
die Online-Plattform einreichen, haben wir Zugriff auf Ihre Antragsdokumente
und -informationen. Zuvor sehen nur Sie und die am Vorgang digital beteiligten
Nutzer Ihre Antragsdaten.
Falls die Vordrucke in ViBa-BW nicht
über die angegeben Links abrufbar sind, können Sie diese auch über folgenden
Link herunterladen: Link zu den Vordrucken
Mo, Di, Do, Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |