Amtsblatt der Stadt Ravensburg

WIR in Ravensburg - Amtsblatt der Stadt Ravensburg mit den Ortschaften Eschach, Schmalegg und Taldorf

"WIR in Ravensburg" nicht erhalten?

Sie haben kein Amtsblatt im Briefkasten erhalten? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an amtsblatt@ravensburg.de.  Bitte geben Sie darin Ihren Namen und Ihre vollständige Wohnadresse an. Nur so können wir die Verteilung mit dem Verlag weiter optimieren.


Weitere Möglichkeiten:

  • Sie holen sich ein Amtsblatt an einer der Auslagestellen ab (s. unten)
  • Sie laden sich das Amtsblatt als PDF herunter und lesen es auf Ihrem Bildschirm (s. unten)

Mit der Erstausgabe vom 18. Januar 2025 erscheint das neue Amtsblatt der Stadt Ravensburg unter dem Titel "WIR in Ravensburg - Amtsblatt der Stadt Ravensburg mit den Ortschaften Eschach, Schmalegg und Taldorf". Als offizielles Medium der Stadt Ravensburg dient es durch die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Ravensburg und seiner Ortschaften sowie durch die Veröffentlichung sonstiger Mitteilungen und Informationen über Stadtangelegenheiten dazu, die Bevölkerung über wichtige Planungen und Vorhaben der Stadt zu informieren.

"WIR in Ravensburg" erscheint wöchentlich am Samstag und wird kostenlos an alle Haushalte in Ravensburg und in den Ortschaften Eschach, Schmalegg und Taldorf verteilt. Zusätzlich gibt es Auslagestellen. In einigen Wochen während der Schulferien erscheint das Amtsblatt nicht.

Hinweis für politische Parteien, Wählervereinigungen und Fraktionen im Gemeinderat:

Beiträge der Fraktionen werden bis nach der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht veröffentlicht. Die nächste Möglichkeit, diese Beiträge zu veröffentlichen, ist in der Ausgabe vom 1. März 2025. Wahlanzeigen dürfen nur in den Ausgaben bis zu einer Woche vor der Wahl (15. Februar 2025) geschaltet werden.
Weitere Informationen zur Karenzzeit entnehmen Sie bitte dem Redaktionsstatut.

Wichtige Informationen zum Amtsblatt

Aktuelle Ausgabe und Archiv

Redaktionsstatut

Das Redaktionsstatut wurde vom Gemeinderat der Stadt Ravensburg verabschiedet. Hier finden Sie die wichtigsten Grundsätze und Redaktionsleitlinien zum Amtsblatt.


Redaktionsstatut Amtsblatt Stadt Ravensburg (PDF)

Beiträge / Veranstaltungshinweise im Amtsblatt veröffentlichen

Das Amtsblatt "WIR in Ravensburg" besteht aus einem amtlichen und einem nicht-amtlichen Teil sowie einem Anzeigenteil. Herausgeber des amtlichen und nicht-amtlichen Teils ist die Stadt Ravensburg. Herausgeber des Anzeigenteils ist der Verlag "Druck+Verlag Wagner GmbH & Co. KG".


Im amtlichen Teil sind öffentliche Bekanntmachungen und Beiträge der Stadtverwaltung und der Ortschaften zu finden. Zusätzlich werden dort Beiträge der Fraktionen des Gemeinderats und der Ortschafträte veröffentlicht.


Im nicht-amtlichen Teil  können gemeinnützige Vereine, Organisationen und Kirchen wichtige Termine und Veranstaltungshinweise veröffentlichen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme nicht-amtlicher Veröffentlichungen und Anzeigen besteht jedoch nicht.


Örtliche Vereine, Organisationen und Kirchen erhalten auf Nachfrage einen Zugang zum Redaktionssystem und können rechtzeitig vor Redaktionsschluss Veranstaltungshinweise und Terminankündigungen aus ihren Bereichen selbst eintragen. Je nach Gesamtumfang der jeweiligen Ausgabe entscheidet die Amtsblatt-Redaktion über eine Veröffentlichung. Sie behält sich vor, die Texte bei Bedarf zu kürzen.

Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihrer Beiträge die Vorgaben unseres Leitfaden (PDF).


Sie möchten regelmäßig Veranstaltungshinweise im Amtsblatt veröffentlichen und brauchen einen Zugang zum Redaktionssystem? Dann melden Sie sich per E-Mail unter amtsblatt(at)ravensburg.de.

Kostenpflichtige Anzeigen im Amtsblatt schalten

Sie möchten eine kostenpflichtige Anzeige im Amtsblatt schalten? Dann schauen Sie gern in die Mediadaten und wenden Sie sich bitte direkt an die Anzeigenabteilung des Verlags: anzeigen(at)duv-wagner.de

Erscheinungstermine Amtsblatt 2025 und Redaktionsschluss

In dieser Kalenderübersicht (PDF) finden sich die Erscheinungstermine und Redaktionsschlüsse für Ravensburger Vereine und Organisationen. Bitte beachten Sie insbesondere die vorgezogenen Redaktionsschlüsse vor Feiertagen.

Auslegestellen

Zusätzlich zur Zustellung an die Haushalte im Stadtgebiet und in den Ortschaften finden Sie das Amtsblatt an folgenden Auslagestellen (PDF):


Ortschaft

Auslegeplätze

Adresse

Eschach

Bäckerei Waggerhauser

Kehlstraße 4

Eschach

Bäckerei Waggerhauser

Torplatz 4

Eschach

Rathaus Eschach

Tettnangerstraße 363

Schmalegg

Rathaus Schmalegg

Schenkenstraße 10

Schmalegg

Bioland Bäckerei Müller

Schloßhalde 31

Schmalegg

Markttreff Schmalegg

Schenkensraße 36

Taldorf

Bavendorf evangelische Kirche

Lichtäckerstraße 4

Taldorf

Bavendorf Bäckerei Andrea Rauch

Marktdorferstraße 53

Taldorf

Taldorf Katholische Kirche

Hummelbergstraße 21

Taldorf

Oberzell Bäckerei Heinrichs

Gebhard-Fugelstraße 10

Taldorf

Oberzell Metzgerei Dietenberger

Josef Strobelstraße 24

Taldorf

Oberzell Volksbank

Oberzellerstraße 5

Ravensburg

Volkshochschule

Gartenstraße 33

Ravensburg

Arslan's Lebensmittel

Hegaustraße 2

Ravensburg

Arslan's Lebensmittel

Roßbachstr. 5

Ravensburg

Rahlentreff

Absenreuterweg 24/2

Ravensburg

Mehrgenerationenhaus

Weinbergstraße 11

Ravensburg

Viktualienmarkt

Goetheplatz 7

Ravensburg

Shell Tankstelle Weststadt

Meersburger Str. 144

Ravensburg

Landratsamt

Friedenstraße 6

Kein Amtsblatt erhalten? - Reklamationen

Sie haben kein Amtsblatt erhalten? Dann haben Sie mehrere Möglichkeiten: 

  • Sie holen sich ein Amtsblatt an einer der Auslagestellen ab (s. oben)
  • Sie laden sich das Amtsblatt als PDF herunter und lesen es am Bildschirm (s. oben)
  • Sie schreiben den Verlag an unter k.haertel(at)duv-wagner.de

Weitere Fragen? Unsere FAQ

Wir haben die wichtigsten Antworten in unseren FAQ (PDF)für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an: amtsblatt(at)ravensburg.de.

Weitere Fragen? FAQ

1. Wann erscheint das Amtsblatt "WIR in Ravensburg"?

Das Amtsblatt "WIR in Ravensburg" erscheint immer samstags. Die Verteilung sollte i. d. R. auch am Samstag erfolgen.

2. Macht das Amtsblatt Ferien?

Ja, im August macht das Amtsblatt vier Wochen Ferien, zum Jahreswechsel drei Wochen. Die letzte Ausgabe eines Jahres erscheint immer in KW 51, die erste dann wieder in KW 3.

3. Wann startet das neue gesamtstädtische Amtsblatt?

Die erste Ausgabe wird am 18. Januar 2025 erscheinen. Das Mitteilungsblatt "WIR" in den Ortschaften wird eingestellt, seine Inhalte erscheinen ab Januar 2025 im gesamtstädtischen Amtsblatt.

4. Wie wird das Amtsblatt zugestellt?

Das Amtsblatt wird durch die Austräger des Südfinders zugestellt, wo der Südfinder nicht ausgetragen wird, per Post.

5. Wo kann man reklamieren, wenn man kein Amtsblatt erhalten hat?

Auf der Homepage der Stadt Ravensburg unter dem Reiter "Bürgerservice und Verwaltung" wird im Reiter "Amtsblatt" eine Kontaktadresse genannt, ebenso im Amtsblatt selbst.

6. Wird es Auslegestellen geben?

Ja, das Amtsblatt wird in den Ortschaften an die bekannten Auslegestellen geliefert. In der Stadt selbst werden im Norden, Süden, Westen und Osten der Stadt Auslegestellen eingerichtet. Die genauen Auslegestellen finden Sie auf der Homepage der Stadt Ravensburg.

7. Wie kann ich Termine im Amtsblatt veröffentlichen?

Wenn Sie ein gemeinnütziger Ravensburger Verein/eine Organisation sind, melden Sie sich bitte unter amtsblatt(at)ravensburg.de bei uns. Wir prüfen Ihre Anfrage, teilen Ihnen eine Rubrik zu und leiten Ihre E-Mail-Adresse an den Wagner-Verlag weiter. Dieser wird Ihnen einen Zugangslink zu der zugewiesenen Rubrik zusenden. Vorübergehend können Beiträge auch per E-Mail an amtsblatt(at)ravensburg.de gesendet werden.

8. Können erwerbswirtschaftliche Anbieter Termine im Amtsblatt veröffentlichen?

Die kostenlose Veröffentlichung ist gemeinnützigen Ravensburger Vereinen und Organisationen vorbehalten. Erwerbswirtschaftliche Anbieter können beim Verlag eine Anzeige für den Anzeigenteil schalten.

9. Können Flyer dem Amtsblatt beigelegt werden?

Nein, Flyer dürfen laut Redaktionsstatut dem Amtsblatt nicht beigelegt werden.

Pro E-Mail-Adresse wird ein Zugangslink versendet. Wenn mehrere Personen für die gleiche Organisation einstellen wollen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie melden uns alle E-Mail-Adressen, deren Inhaber für Ihren Verein einstellen dürfen. Diese bekommen dann einen eigenen Link.
  • Oder Sie teilen Ihre Zugangsdaten mit einem weiteren Vereinsmitglied. Wir bitten aber darum, diese Daten nur an vertrauenswürdige Personen herauszugeben, die ausschließlich für Ihren Verein einstellen.

11. Kann ich die Rubrik, unter der mein Beitrag veröffentlicht wird, selbst wählen?

Nein, die Rubrik wird von der Redaktion im Zuge der Registrierung festgelegt und richtet sich danach, welchem Bereich Ihr Verein/Ihre Organisation zugeordnet wird. Eine Aufnahme in mehrere Rubriken ist nicht möglich.

12. Kann ich den Namen meines Vereins eintragen?

Der Name/die Bezeichnung Ihres Vereins/Ihrer Organisation ist ein Pflichtfeld. Sie können auch ein Logo hochladen, das i. d. R. dann ebenfalls veröffentlicht wird.

13. Bis wann müssen die Ankündigungen im Redaktionssystem eingetragen sein?

Der Redaktionsschluss für Vereine und Organisationen wird immer um 10 Uhr am Montag der Erscheinungswoche sein. Danach schließt das System für diesen Erscheinungstag. Ausnahme: Für die erste Ausgabe ist Dienstag, 7. Januar 2025 der Redaktionsschluss. Außerdem gelten in Wochen mit Feiertagen andere Redaktionsschlüsse. Die genauen Zeiten finden Sie auch auf der Zugangsseite des Redaktionssystems.

14. Kann ich Termine auch für spätere Erscheinungstage einstellen?

Ja, Sie können für das ganze Jahr 2025 bereits Termine einstellen. Sie wählen einfach den gewünschten Erscheinungstag aus den vorgegebenen Daten aus. Sie können diese Termine bis zum Redaktionsschluss des jeweiligen Erscheinungstages auch noch ändern. Nach Redaktionsschluss ist eine Änderung nicht mehr möglich.

15. Wie viele Zeichen dürfen meine Beiträge haben?

Jeder Verein hat pro Ausgabe ein Zeichenkontingent von 2.500 Zeichen. Bilder werden nicht auf dieses Kontingent angerechnet. Die Kontingente können nicht angesammelt werden, ungenutzte Kontingente verfallen.

16. Ist der Abdruck meiner Meldung garantiert?

Die Redaktion ist bemüht, alle eingegangenen Meldungen auch zu veröffentlichen. Bitte bedenken Sie aber, dass wir ein Seitenbudget zur Verfügung haben. Um allen, die ihre Terminankündigungen veröffentlichen wollen, eine Chance zu geben, behalten wir uns das Recht vor, die eingereichten Beiträge zu kürzen oder auf einen anderen möglichen Erscheinungstag zu verschieben.

17. Werden meine Beiträge nochmal gegengelesen?

Ja, die Redaktion liest alle eingestellten Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge zu ändern und zu kürzen. Deshalb: Je knapper und besser Sie schreiben, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Beiträge unverändert abgedruckt werden.

18. Werden Flyer abgedruckt?

Sie können Flyer als Bild hochladen, besser ist es aber, Sie geben den Inhalt des Flyers als Text ein und laden ein aussagekräftiges Bild dazu hoch. Der Abdruck eines Flyers kann aus Platzgründen nicht garantiert werden. Reine Terminankündigungen werden wir dagegen versuchen, immer zu berücksichtigen.

19. Wie groß muss ein Bild sein?

Mindestens 500 KB, maximal 10 MB

20. Ich konnte an keiner Schulung teilnehmen. Woher bekomme ich Infos, wie das Redaktionssystem funktioniert?

Sobald Sie einen Zugangslink erhalten haben, sehen Sie auf der Seite des Verlags einen Leitfaden, der Sie durch die Anwendung führt.

21. Woher weiß ich, wie ich einen Beitrag verfassen kann?

Einen Leitfaden dazu gibt es ebenfalls auf der Startseite des Verlags und auf der Homepage der Stadt Ravensburg.

22. Was ist, wenn ich weitere Fragen habe?

Der Verlag veröffentlicht auf der Startseite und im Amtsblatt die Nummer einer Hotline, die während der Bürozeiten erreichbar ist. Ansonsten wenden Sie sich bitte an amtsblatt@ravenburg.de.

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Kontakt

Amt für Kommunikation, Politik und Gesellschaft
Abteilung: Kommunikation
Redaktionsleitung Amtsblatt
Telefon: 0751 82-1233

Lederhaus

Marienplatz 35

88212 Ravensburg

 

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Mo bis Do14 - 16 Uhr
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