Um Beruf und Familie vereinbaren zu können, ist für viele Eltern ein verlässliches Betreuungsangebot an der Grundschule ihres Kindes maßgebliche Voraussetzung. Die Stadt Ravensburg hat daher in den vergangenen Jahren Betreuungsangebote an allen städtischen Grundschulen eingerichtet und den Ausbau der Betreuungszeiten kontinuierlich vorangetrieben.
Von der "Verlässlichen Grundschule" am Vormittag,
über die Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen an der Schule bis hin zur Ferienbetreuung besteht ein Netz von bedarfs- und
familiengerechten sowie pädagogisch qualifizierten Angeboten.
Vorrang bei der Vergabe der Betreuungsplätze oder der städtischen
Ferienbetreuungsangebote haben Kinder von alleinzerziehenden, berufstätigen
Elternteilen bzw. von Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind.
Informationsblatt "Betreuungsangebote an den Grundschulen
der Stadt Ravensburg"
Übersicht Betreuungsangebote städtische Grundschulen
PDF-Download
Entgeltregelung Betreuungsangebote städtische Grundschulen
PDF-Download
Benutzungsordnung für Horte an den städtischen Grundschulen in
Ravensburg
PDF-Download
Benutzungsordnung für die Betreuungsgruppen im Rahmen der
Verlässlichen Grundschule / Flexiblen Nachmittagsbetreuung an den städtischen
Schulen in Ravensburg
PDF-Download
Mittagstisch an
städtischen Schulen / Zuschuss
Städtische Schulen bieten den Schülern einen gesunden und
abwechslungsreichen Mittagstisch zu günstigen Preisen an.
Zuschuss für das
Schülermittagessen
Kinder aus Familien, die Hartz IV, Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag
erhalten, können kostenfrei in den Schulmensen essen.
Grundlage sind die Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket, das der Bundesgesetzgeber zum 1. Januar 2011 eingeführt hat.
Antrag beim Landratsamt
Um einen Mittagessenszuschuss zu erhalten, müssen Eltern
von zuschussberechtigten Kindern einen Antrag auf Leistungen für Bildung und
Teilhabe stellen.
Bitte wenden Sie sich an
Empfänger von Leistung …
- nach SGB II ---> Jobcenter, Sauerleutestraße 34
- SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag ---> Sozial- und Inklusionsamt, Gartenstraße 107
- nach AsylbLG ---> Amt für Migration, Schützenstraße 69
Sie
können den Antrag auch im Schulsekretariat oder im Amt für Schule, Jugend und
Sport abgeben, wo er an das Landratsamt weitergeleitet wird. Als Antragsdatum
gilt in diesem Fall der Eingang im Schulsekretariat oder im Amt für Schule,
Jugend und Sport.
Weiteres Verfahren
Wenn
die Eltern einen Antrag gestellt haben, schickt das Landratsamt an die
zuschussberechtigten Eltern sowie an die Stadt Ravensburg einen
Bewilligungsbescheid über die Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Zuschussberechtigte Kinder können dann kostenfrei am Schulmittagessen teilnehmen. Der Essenbeitrag wird automatisch
zwischen dem Landratsamt und der Stadt abgerechnet.
An allen Schulen wird gewährleistet, dass weder das
Betreuungspersonal, noch die Mitschüler oder Lehrer erkennen können, dass die
betreffenden Kinder einen Zuschuss erhalten.
Sie haben noch Fragen
zum Zuschuss oder zum Antrag?
Dann wenden Sie sich an die
Mitarbeiter der Abteilung Schule unter der Telefonnummer 0751 82-207 oder
82-597.
Die Betreuung an der Grundschule Neuwiesen und der Hort an der Grundschule Weststadt sind im Juli 2015 von der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) als „Haus der kleinen Forscher“ zertifiziert worden .
Mehr Informationen unter
Die beiden Horte an den Grundschulen Kuppelnau und Weißenau sind im November 2014 von der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben mit dem Zertifikat „Haus der kleinen Forscher“ ausgezeichnet worden.
Mehr Informationen unter
Mo, Mi, Do | 09 - 12 Uhr |
Mo und Do | 14 - 16 Uhr |