Um die individuellen Bedürfnisse von Eltern und Kindern zu berücksichtigen, werden in den 40 Kindertageseinrichtungen in Ravensburg unterschiedliche Betreuungsformen angeboten. Grundlage der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen ist der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kitas mit seinen Bildungs- und Entwicklungsfeldern.
Vormittags-und Nachmittagsbetreuung bei einer Betreuungszeit von mindestens 30 Stunden pro Woche mit einer Gruppengröße von 25 Kindern
durchgängige Öffnungszeit von mindestens 6 Stunden täglich mit 22 Kindern pro Gruppe
durchgängige Öffnungszeit von mehr als 7 Stunden täglich mit 20 Kindern pro Gruppe
Gruppe, in der sowohl Kinder unter 3 und über 3 Jahren zusammen betreut werden
In den Zeitgemischten Gruppen gibt es eine Mischung der Angebotsformen.
Betreuung für Kinder von 0 bis 3 Jahren (in der Regel ab 1 Jahr) über 15 Stunden wöchentlich
Betreuung für Kinder unter 3 Jahren zwischen 10 und 15 Stunden wöchentlich
Jede Gruppe kann als integrative Gruppe geführt werden, sofern die hierfür personellen und sachlichen Voraussetzungen gegeben sind. Spezielle Leistungen für Kinder mit Behinderung können im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII beantragt werden. Das bedeutet, dass ein Kind, das einen erhöhten Förderbedarf aufweist oder behindert ist, die Möglichkeit bekommt, in einem Regelkindergarten betreut zu werden. Hierfür ist der Landkreis Ravensburg zuständig.
Informationen und Unterlagen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landkreis Ravensburg: www.rv.de
In verschiedenen
Kindertageseinrichtungen wird ein Mittagstisch angeboten. Erhalten die Eltern
Sozialleistungen kann ein Antrag nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Kostenübernahme gestellt werden.
Zuständige Stelle für den Antrag ist das Kreissozialamt im Landratsamt
Ravensburg. Bezieher von Wohngeld können den Antrag auf Leistungen auch bei der
Wohngeldstelle abgeben.
Die Träger der Kita-Einrichtungen erheben für die Betreuung der Kinder Elternbeiträge. Diese sind mit der Stadt Ravensburg abgestimmt und gestaffelt nach der Anzahl der Kinder in der Familie und nach der von den Eltern gebuchten Betreuungszeit in der Einrichtung. Für die Kindertageseinrichtungen gelten folgendeElternbeiträge:
Als Entlastung für Familien mit geringem Einkommen besteht die
Möglichkeit, dass Elternbeiträge übernommen werden können. Dazu muss ein Antrag
auf Übernahme der Elternbeiträge beim Jugendamt gestellt werden.
Landratsamt Ravensburg
Jugendamt
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg
Telefon 0751 85-3200
Telefax 0751 85-3205
Förderung von U3-Angeboten in der Kindertagespflege seit 1.9.2019
Antrag und Richtlinien
Einige Ravensburger Unternehmen belegen vertraglich fest vereinbarte Betriebsplätze für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Ravensburger Kitas. Die Belegung erfolgt über die Unternehmen selbst. Es können dabei auch Plätze von Kindern belegt werden, die nicht in Ravensburg wohnen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse ggf. an Ihren Arbeitgeber und informieren Sie sich, ob dieser Betriebsplätze hat und evtl. noch einer davon frei ist.
Wichtiger Hinweis:
Bitte tragen Sie in LITTLE BIRD
während des Anmeldeprozesses unbedingt in das Feld "Bemerkungen" ein,
dass Sie einen vorhandenen Betriebsplatz Ihres Ravensburger Arbeitgebers nutzen
möchten, der dann bereit ist, die vereinbarte monatliche Zuzahlung für einen
Betriebsplatz zu leisten. Ihr Arbeitgeber muss zusätzlich vor dem Ende der
Anmeldefrist der entsprechenden Kita mitteilen, dass Sie den Betriebsplatz
erhalten.
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, besteht für Ravensburger Betriebe und Firmen die Möglichkeit, so genannte Firmenplätze für Kinder ihrer Mitarbeiter zu nutzen. Diese sind in verschiedenen Ravensburger Kindertageseinrichtungen eingerichtet.
Bei den Firmenplätzen muss der Wohnort / Hauptwohnsitz der Eltern und des Kindes in Ravensburg liegen. Bei der Vergabe der Plätze werden Firmenplätze vorrangig berücksichtigt.
Je Gruppe sind bis zu 3 Plätze als Firmenplätze mit erhöhter Prioriät bei den Aufnahmekriterien zu vergeben, wenn Anmeldungen auf einen Firmenplatz vorliegen. Dies gilt nicht in Kindertageseinrichtungen mit Betriebsplätzen.
Um einen Firmenplatz nutzen zu können, muss sich der Betrieb derzeit monatlich mit 100 € pro belegten Platz an den Betriebskosten beteiligen. Der Betrieb verpflichtet sich, diesen Betrag für die gesamte Dauer der Betreuung des Kindes seiner Mitarbeiter zu übernehmen. Das unterzeichnete Bestätigungsformular dient als Nachweis dieser Vereinbarung für beide Parteien.
Bestätigungsfomular Firmenplätze (PDF)
Die Anmeldung erfolgt direkt in den Kindertagesstätten. Der monatliche Firmenbeitrag von 100 € ist an den Kindergartenträger zu leisten.
Bitte erkundigen Sie sich bei Interesse bei Ihrem Arbeitgeber über eine mögliche Belegung eines Firmenplatzes (d. h. Zuzahlung und vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitgeber) in einer Ravensburger Kita.
Wichtiger Hinweis:
Bitte tragen Sie in LITTLE BIRD während des Anmeldeprozesses unbedingt in das Feld "Bemerkungen" ein, dass Sie einen Firmenplatz nutzen möchten und bei welcher Ravensburger Firma Sie arbeiten, die bereit ist, eine monatliche Zuzahlung für einen Firmenplatz zu leisten. Die Firma muss zudem das ausgefüllte und unterschriebene Firmenplatz-Formular vor dem Ende der Anmeldefrist an die entsprechende Kita senden.
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |