Ravensburg bietet über 1600 Plätze für Kinder ab 3 Jahren und ca. 600 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. In der Stadt Ravensburg befinden sich 39 Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft von 11 verschiedenen Trägern. Um die individuellen Bedürfnisse von Eltern und Kindern zu berücksichtigen, werden unterschiedliche Betreuungsformen angeboten. Grundlage der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen ist der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kitas mit seinen Bildungs- und Entwicklungsfeldern.
Anmeldeverfahren
Alle Infos dazu finden Sie auf der Seite Kitas im Überblick.
Vormittags-und Nachmittagsbetreuung bei einer Betreuungszeit von mindestens 30 Stunden pro Woche mit einer Gruppengröße von 25 Kindern
durchgängige Öffnungszeit von mindestens 6 Stunden täglich mit 22 Kindern pro Gruppe
durchgängige Öffnungszeit von mehr als 7 Stunden täglich mit 20 Kindern pro Gruppe
Gruppe, in der sowohl Kinder unter 3 und über 3 Jahren zusammen betreut werden
Betreuung für Kinder von 0 bis 3 Jahren (in der Regel ab 1 Jahr) über 15 Stunden wöchentlich
Betreuung für Kinder unter 3 Jahren zwischen 10 und 15 Stunden wöchentlich
Jede Gruppe kann als integrative Gruppe geführt werden, sofern die hierfür personellen und sachlichen Voraussetzungen gegeben sind. Spezielle Leistungen für Kinder mit Behinderung können im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII beantragt werden. Das bedeutet, dass ein Kind, das einen erhöhten Förderbedarf aufweist oder behindert ist, die Möglichkeit bekommt, in einem Regelkindergarten betreut zu werden.
In verschiedenen
Kindertageseinrichtungen wird ein Mittagstisch angeboten. Erhalten die Eltern
Sozialleistungen kann ein Antrag nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für das ermäßigte
Mittagessen gestellt werden. Der Eigenanteil der Eltern beträgt 1 €.
Zuständige Stelle für den Antrag ist das Kreissozialamt im Landratsamt
Ravensburg. Bezieher von Wohngeld können den Antrag auf Leistungen auch bei der
Wohngeldstelle abgeben.
Die Träger der Kita-Einrichtungen erheben für die Betreuung der Kinder
Elternbeiträge. Diese sind mit der Stadt Ravensburg abgestimmt und gestaffelt
nach der Anzahl der Kinder in der Familie und nach der von den Eltern gebuchten
Betreuungszeit in der Einrichtung.
Für die Kindertageseinrichtungen gelten folgende Elternbeiträge:
Als Entlastung für Familien mit einem geringen Einkommen, besteht die Möglichkeit, dass Elternbeiträge übernommen werden können. Dazu muss ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge beim Jugendamt gestellt werden.
Landratsamt Ravensburg
Jugendamt
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg
Telefon 0751 85-3200
Telefax 0751 85-3205
Förderung von U3-Angeboten in der Kindertagespflege ab 1.9.2019
Antrag und Richtlinien
In den Sommerferien besteht für Eltern die Möglichkeit, ihr Kind in einer anderen Kita betreuen zu lassen, während die eigene Kita geschlossen hat, wenn die Möglichkeiten hierfür gegeben sind. Die Entscheidung liegt hierzu jeweils beim Träger. Die Schließzeiten sowie weitere Informationen erfahren Sie direkt bei Ihrer Einrichtung.
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |