31.08.2026 | Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen bis 15. Oktober
Der Landkreis Ravensburg verlängert das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 15. Oktober 2026. Das bedeutet, dass es verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach, Fluss oder See zu entnehmen. Das Entnahmeverbot betrifft auch diejenigen Personen und Unternehmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Verbot gilt auch dann, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist.
Vom Verbot ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen
mit Handgefäßen. Es wird, insbesondere an kleinen Gewässern, gebeten, auch
darauf zu verzichten.
Aufgrund nur geringer Niederschläge und
anhaltender Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg
weiterhin sehr wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die
Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen
leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen.
Die Allgemeinverfügung ist verfügbar unter www.rv.de/bekanntmachungen