07.05.2026 | Zudem führt die Stadt einen "Leitfaden Grün" und Fördermöglichkeit ein
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. April
die Baumschutzsatzung aufgehoben und gleichzeitig mit dem "Leitfaden
Grün" ein flexibles Instrument geschaffen, das qualitativ hochwertige
Freiflächen schafft, ein angemessenes Maß an unversiegelten Flächen und die
Neupflanzung von Gehölzen sicherstellt.
Die Baumschutzsatzung wurde aufgehoben und gilt
aktuell nicht mehr. Dafür möchte die Stadt künftig ein Ausgleich für stark
versiegelte Flächen sicherstellen. Die Stadtverwaltung
hatte dazu den "Leitfaden Grün" ausgearbeitet. Anders als die
Satzung, soll damit eine einzelfallbezogene, individuelle Betrachtung
ermöglicht werden. Mit dem "Leitfaden Grün" werden Bauvorhaben im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf mögliche Ausgleichsmaßnahmen hin
untersucht, die dann als Auflage für den Bauherrn festgelegt werden. Der
Leitfaden gilt für die gesamte Stadt, inklusive den Ortschaften Eschach,
Schmalegg und Taldorf.
Ein Ausgleich kann durch verschiedene Maßnahmen
oder Kombinationen daraus geschaffen werden, zum Beispiel durch Ersatz- oder
Neupflanzungen von Bäumen, Entsiegelungsmaßnahmen, Dachbegrünungen, Maßnahmen
zur Förderung der Biodiversität oder Fassadenbegrünung.
Auch bei Bauvorhaben, die auf Grundlage des „Bauturbo“ realisiert werden, kann der "Leitfaden Grün" zur Anwendung kommen, wenn eine erhöhte Flächenversiegelung erfolgt. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass auch bei der vom Bauturbo beabsichtigten Nachverdichtung im Innenbereich, die ökologische Qualität der Außenräume berücksichtigt und gesichert wird.
Ergänzend zum "Leitfaden Grün" wird ein kommunales Förderprogramm für den Erhalt stadtbildprägender Bäume eingeführt. Ziel des Programms ist es, den langfristigen Erhalt besonders prägender, ökologisch und stadtklimatisch wertvoller Bäume im privaten Bereich durch finanzielle Anreize und eine fachliche Begleitung durch die Stadt zu unterstützen.
Durch das Umweltamt der Stadt Ravensburg erfolgt eine Bewertung des Baumes. Wird er als stadtbildprägend und erhaltenswert eingestuft, kann eine Aufnahme in das städtische Baumkataster erfolgen. Hierbei handelt es sich um ein Verzeichnis über öffentliche und teilweise private Bäume. Eine Aufnahme hat den Vorteil, dass der Baum regelmäßig durch speziell geschulte Mitarbeiter des Betriebshofes oder des Umweltamtes hinsichtlich Verkehrssicherheit und Pflegebedarf begutachtet wird. Sofern Maßnahmen erforderlich sind, erfolgt eine Beratung zu den erforderlichen Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Ziel ist die nachhaltige und fachgerechte Entwicklung des Baumes.
Die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen erfolgt
im Anschluss durch ein qualifiziertes Fachunternehmen, das der Eigentümer
beauftragt. Nach Vorlage der entsprechenden Rechnungsnachweise kann durch das
Umweltamt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der nachgewiesenen
Pflegekosten gewährt werden. Die Förderung ist auf maximal 500 Euro je
Baum und Jahr begrenzt. Pro Grundstück können bis
zu drei Bäume berücksichtigt werden, sodass eine maximale jährliche Förderung
von 1.500 Euro pro Grundstück möglich ist.
Als weiterer Schritt für Eigentümer, besteht die
Möglichkeit, eine weitergehende Sicherung des Baumes durch eine entsprechende
Eintragung ins Grundbuch vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Baum bereits
ins Baumkataster aufgenommen und eine Förderung bewilligt wurde. Dieser Schritt soll den langfristigen Erhalt
des Baumes - auch über einen möglichen Eigentümerwechsel hinaus -
gewährleisten. Als Ausgleich für die dingliche Sicherung kann eine einmalige
finanzielle Zuwendung in Höhe von pauschal 2.500 Euro durch die Stadt gewährt
werden. Diese zweite Stufe ist freiwillig und dient als zusätzliches
Anreizinstrument, den
Baumbestand über eine mögliche kritische Phase eines
Eigentümerwechsels hinweg zu erhalten.
Zur flankierenden Unterstützung der Maßnahmen soll ein kommunaler Wettbewerb zur ökologischen Gestaltung von Außenräumen ausgelobt werden. Hierbei sollen beispielhafte private Außenraumgestaltungen sichtbar gemacht werden, die in besonderer Weise zur ökologischen Qualität, Biodiversität und gestalterischen Aufwertung des Siedlungsraums beitragen. Prämiert werden sollen insbesondere Projekte, die durch kreative, nachhaltige oder innovative Ansätze überzeugen und als Vorbild für andere Grundstückseigentümer dienen können.
Der Wettbewerb soll dazu beitragen, positive Beispiele stärker in den öffentlichen Fokus zu rücken, zur Nachahmung anzuregen und das Bewusstsein für die Bedeutung qualitätsvoller, klimaangepasster und naturnaher Gartengestaltung zu stärken. Die Stadt gibt den jeweiligen Startschuss dafür rechtzeitig bekannt.
Der Wettbewerb wird vom Umweltamt ausgelobt und begleitet. Er ist mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 6.000 Euro dotiert, die Prämierung erfolgt gestaffelt: 1. Preis: 3.000 Euro, 2. Preis: 2.000 Euro, 3. Preis: 1.000 Euro.
Die eingereichten Beiträge sowie die prämierten Projekte werden jeweils im Herbst im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung präsentiert. Der Wettbewerb soll immer im zweiten Jahr eines Doppelhaushaltes und damit erstmalig 2028 durchgeführt werden.