28.11.2024 | Stadt macht Weg frei für Weiterentwicklung in kommunaler Trägerschaft – Gesellschafteranteile sollen an den Landkreis übergehen
Der
Gemeinderat hat am 25. November entschieden, dass er seine Beteiligung als
Gesellschafter an der Oberschwabenklinik an den Landkreis abtreten möchte. Die
Stadt Ravensburg ist derzeit mit 1,63 Prozent an der Oberschwabenklinik
beteiligt. Aufgrund der tiefgreifenden Veränderungen in der Krankenhauslandschaft
muss sich die Gesellschaft zukunftsfest überregional weiterentwickeln und
sollte aus Sicht der Stadt in kommunaler Trägerschaft verbleiben. Die
Mitwirkung der Stadt als Kleinstbeteiligter ist dabei ein Hindernis für die
interkommunale Zusammenarbeit.
Mit ihrer
Beteiligung war der Stadt in der Vergangenheit wichtig, eine gute
Gesundheitsversorgung in der Stadt und im Landkreis sicherzustellen. So konnte
der moderne Neubau der zentralen Oberschwabenklinik in Ravensburg realisiert
werden. Hinzu kam jüngst ein Parkhaus. Das Heilig-Geist-Spital wurde zum
Gesundheitszentrum inmitten der Altstadt entwickelt. Der Stadt Ravensburg war
es wichtig, die bauliche und inhaltliche Zukunft des Heilig-Geist-Spitals nach
der Aufgabe als städtisches Krankenhaus vorrangig in medizinischer Nutzung
sicherzustellen. Dies ist über viele Jahre gut gelungen. In jüngster
Vergangenheit konnte die geriatrische Rehabilitation dort nicht gehalten
werden. Als wichtiger Baustein in der Gesundheitsversorgung konnte sie aber mit
dem Umzug an die Oberschwabenklinik in Ravensburg gehalten werden. Insgesamt
ist die Krankenhausstruktur im Landkreis auf tragfähige Beine gestellt worden.
Inzwischen
haben sich die Rahmenbedingungen maßgeblich verändert. Die neuen Entwicklungen in
der Krankenhauslandschaft bedürfen einer Neuausrichtung. Die Stadt Ravensburg
möchte mit der Abgabe ihrer Gesellschafteranteile den Weg frei machen für eine
möglichst reibungslose Weiterentwicklung in kommunaler Trägerschaft des
Landkreises. Über die Kreisumlage wird die Stadt nach wie vor ihrer
Verantwortung auch für die Aufgabe einer guten Gesundheitsversorgung gerecht.