08.05.2024 | Die Ravensburger Stadtverwaltung verschickt aktuell Wahlbenachrichtigungen an die rund 39.500 Wahlberechtigten für die Europawahl und die Kommunalwahlen am 9. Juni. Ab sofort ist auch die Ausgabe von Briefwahlunterlagen möglich
Auf den
Wahlbenachrichtigungen ist festgehalten, in welches der 34 Ravensburger
Wahllokale die Wählerinnen und Wähler am Sonntag, 9. Juni gehen müssen.
Außerdem erhalten die Schreiben Angaben darüber, für welche Wahlarten man
wahlberechtigt ist. Bei der Europawahl sind zum ersten Mal auch Jugendliche ab
16 Jahren wahlberechtigt, bei den Kommunalwahlen wurde dieses Wahlrecht bereits
zur Kommunalwahl 2014 geschaffen.
Wer bis Sonntag,
19. Mai noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und sich vergewissern
möchte, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann unter der
Telefonnummer 0751 82-1400 im Wahlamt der Stadt Ravensburg nachfragen. Wer im
Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann in diesem Fall am Wahlsonntag in seinem
Wahllokal auch mit seinem gültigen Personalausweis wählen.
Ersatzwahlbenachrichtigungen werden nicht ausgestellt.
Für die
Kommunalwahlen werden die Stimmzettel zur Gemeinderatswahl, zur Kreistagswahl
und – bei Bürgern aus den Ortschaften - zur Ortschaftsratswahl rechtzeitig vor
der Wahl zugestellt. Damit haben die Wähler Zeit, sich zu Hause in aller Ruhe
die Stimmabgabe anzuschauen. Diese Stimmzettel werden bis Ende Mai zugesandt
und können dann auch ausgefüllt ins Wahllokal mitgebracht werden. Das
Merkblatt, das vor den Stimmzetteln abgedruckt ist, enthält wichtige Hinweise
für die Verteilung der Stimmen. Die Stadtverwaltung rät, das Merkblatt
aufmerksam durchzulesen.
Gar nichts -
auch wer Briefwahl beantragt hat, bekommt die Stimmzettel nochmals zugesandt,
da der Druck der Anschreiben sowie die Verpackungsarbeiten der Stimmzettel
bereits vor dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen haben. Ein späteres
Aussortieren wäre nur mit sehr viel Aufwand möglich gewesen, teilt die
Stadtverwaltung mit. Mit der Ausgabe der Wahlscheine und den Eintragungen im
Wählerverzeichnis ist aber sichergestellt, dass jeder nur einmal seine Stimmen
abgeben kann.
Wer am Wahltag nicht persönlich zur Wahl gehen kann, für den ist ab sofort auch die Ausstellung von Briefwahlunterlagen möglich. Diese können online hier beantragt werden. Selbstverständlich kann der Wähler die Unterlagen auch weiterhin beantragen, indem er persönlich vorbeikommt oder den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllt und per Post ans Rathaus zurückschickt. Die Briefwahlunterlagen werden im Briefwahlbüro, Marienplatz 27 (gegenüber Rathaus, im Gebäude der Südwestbank) und bei den drei Ortsverwaltungen ausgestellt. Dort können die Unterlagen mitgenommen werden, man kann aber auch sofort wählen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Familienangehörige nur mit schriftlicher Ermächtigung beantragt und in Empfang genommen werden dürfen. Bei der Europawahl ist diese Vollmacht darauf beschränkt, dass eine bevollmächtigte Person nur Briefwahlunterlagen für maximal vier Wähler in Empfang nehmen darf. Damit soll Missbrauch bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen vorgebeugt werden. Eine telefonische Anforderung von Briefwahlunterlagen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Auch gehbehinderte
Wählerinnen und Wähler können von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch
machen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Wahllokal keinen
rollstuhlgerechten Zugang hat. Ob das Wahllokal für gehbehinderte Menschen
zugänglich ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Der Zusatz
"rollstuhlgerecht" oder "nicht rollstuhlgerecht" weist
darauf hin.
Wahlberechtigt
bei der Kommunalwahl sind auch hier lebende Unionsbürger. Die
Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahlen erhalten die Unionsbürger ganz
automatisch.
Anders sieht
es allerdings bei der Europawahl aus. Bei dieser Wahl können Unionsbürger
entweder in ihrem Heimatland oder in Deutschland ihr Wahlrecht ausüben. Wer in
Deutschland wählen möchte, muss einmalig einen Antrag stellen und wird dann
automatisch bei jeder Europawahl ins Wählerverzeichnis seiner Gemeinde
aufgenommen. Antragsende ist hier der 19. Mai. Hier finden Sie das Antragsformular.
Für alle telefonischen Auskünfte zu den Wahlen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Servicetelefons unter der Nummer 0751/ 82-1400 zur Verfügung.
Das Wahlbüro der Stadt Ravensburg hat folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr,
Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr.
Die Bürgerämter der Ortschaften Eschach, Schmalegg und Taldorf sind geöffnet von:
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr,
Montag bis Mittwoch 14 bis 16 Uhr und am Donnerstag von 14 bis
17.30 Uhr.