Grundsteuerjahresbescheid der Stadt hat nichts mit Grundsteuerreform zu tun

02.02.2023 | Die Stadt Ravensburg hat im Januar 2023 an alle Grundsteuerpflichtigen einen Grundsteuerjahresbescheid verschickt, auch wenn sich nichts im Vergleich zum Vorjahr geändert hat.

 

Grund für den Bescheid ist die Einführung einer neuen Veranlagungssoftware bei der Stadtkämmerei. Durch dieses neue Programm ändert sich nur die Darstellung der Grundsteuerbescheide. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt wie bisher, auf Basis der noch aktuell bis 31. Dezember 2024 geltenden bundesgesetzlichen Rechtsgrundlagen. "Die Bescheide haben nichts mit der Grundsteuerreform oder der aktuellen Steuererklärung und den neuen Messbescheiden des Finanzamts zu tun", stellt Gerhard Engele, Leiter der Stadtkämmerei bei der Stadt Ravensburg, klar.

Im Jahr 2024 verschickt die Stadt nur dann einen Grundsteuerbescheid, wenn sich etwas verändert hat. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass der Jahresbescheid 2023 so lange gilt, bis ein Änderungsbescheid oder ein neuer Jahresbescheid erteilt wird.

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