Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Ravensburg für nicht-immunisierte Personen seit 15. Januar 2022

17.01.2022 | Im Landkreis Ravensburg wurde der relevante Wert der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Sieben-Tage-Inzidenz von 500 an zwei aufeinander folgenden Tagen überschritten.

 

Daher gelten nach § 17a Abs. 1 und 2 der Corona-Verordnung des Landes lokale Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen zwischen 21 und 5 Uhr. Diese Regelung ist am 15. Januar 2022 um 0 Uhr in Kraft getreten.


Die Regelung tritt außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 500 beträgt.


Weitere Informationen unter www.baden-wuerttemberg.de


Pressemitteilung des Landkreis Ravensburg vom 14.01.2022. 

Mehr Infos finden Sie unter www.rv.de

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