24.09.2021 | Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen
Auf dem
Ravensburger Wochenmarkt und auf dem Wochenmarkt in der Weststadt gilt ab
Samstag bzw. ab Mittwoch keine generelle Maskenpflicht mehr. Außer in
Situationen, in denen der Mindestabstand zu einer anderen Person von 1,5 Metern
nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Dann schreibt die aktuell gültige
Coronaverordnung des Landes das Tragen einer Maske vor.
Die
Stadtverwaltung setzt damit auf mehr Eigenverantwortlichkeit und weist darauf hin,
dass diese Regelung überall in der Innenstadt gilt. Im Freien muss eine Maske
getragen werden, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten
werden kann. An Tagen mit vielen Besuchern in der Innenstadt und auf den
Wochenmärkten empfiehlt die Stadt aber grundsätzlich das Tragen einer Maske.