Kitas und Schülerbetreuung in Ravensburg: Elternbeiträge nur bei Notbetreuung

26.01.2021 | Entlastung für Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen.

 

Die Stadt Ravensburg wird für Kinder, die wegen der Kita- und Schulschließungen derzeit zuhause betreut werden, keine Elternbeiträge im Januar 2021 verlangen. Auch rückwirkend wird der Beitrag nicht geltend gemacht. Wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wird, ist für die Betreuung aber der herkömmliche Monatsbeitrag fällig. Das hat der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss des Gemeinderates in seiner Sitzung am 25. Januar 2021 entschieden. 


Sollten Kitas und Schulen über den 1. Februar hinaus geschlossen bleiben wird die Regelung so weitergeführt. Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp: "Damit entlasten wir Eltern mit Kindern, die ohnehin derzeit viel um die Ohren haben. Außerdem bringt es Klarheit und ist fair. Wer keine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch nicht bezahlen müssen."

Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg handhaben das unterschiedlich, weil es bislang keine landeseinheitliche Regelung dazu gibt. Die Stadt Ravensburg hat entschieden, dass sie von den Eltern keinen Beitrag verlangen will, wenn auch keine Betreuungsleistung in Anspruch genommen wird. Ohne eine Regelung des Landes bleibt die Stadt im Zweifel auf diesen Kosten sitzen. Die Stadt möchte beim Land aber eine Erstattung erreichen, so wie im Jahr 2020 zu Beginn der Pandemie. „Dies sei aber nicht die Aufgabe der Eltern und solle nicht deren Sorge in diesen ohnehin schon schweren Zeiten sein", sagt Oberbürgermeister Rapp.

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