Hunde müssen angemeldet werden

13.04.2021 | Wer einen über drei Monate alten Hund hält, muss dies innerhalb eines Monats der Stadtkämmerei mitteilen.

 

Bei der Anmeldung des Hundes wird eine Steuermarke ausgegeben, die man sichtbar am Hundehalsband befestigt. Endet die Hundehaltung, gibt man mit der Abmeldung die Hundesteuermarke an die Stadtkämmerei Ravensburg zurück. Bei Verlust erhält man übrigens eine Ersatzmarke. Die Stadt weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Verstöße gegen die Steuerpflicht mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Meldeformulare zur Hundesteuer gibt es online unter www.ravensburg.de oder bei der Stadtkämmerei, Rudolfstraße 22, per E-Mail unter hundesteuer@ravensburg.de oder Telefon 82-208.


Mehr Infos zur Hundesteuer und zur Online-Anmeldung Hundesteuer


Foto: pixabay

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