13.04.2021 | Wer einen über drei Monate alten Hund hält, muss dies innerhalb eines Monats der Stadtkämmerei mitteilen.
Bei der Anmeldung des Hundes wird eine Steuermarke ausgegeben,
die man sichtbar am Hundehalsband befestigt. Endet die Hundehaltung, gibt man
mit der Abmeldung die Hundesteuermarke an die Stadtkämmerei Ravensburg zurück. Bei Verlust
erhält man übrigens eine Ersatzmarke. Die Stadt weist aus gegebenem Anlass
darauf hin, dass Verstöße gegen die Steuerpflicht mit einem Bußgeld geahndet
werden können.
Meldeformulare
zur Hundesteuer gibt es online unter www.ravensburg.de oder bei der
Stadtkämmerei, Rudolfstraße 22, per E-Mail unter hundesteuer@ravensburg.de oder Telefon
82-208.
Mehr Infos zur Hundesteuer und zur Online-Anmeldung Hundesteuer
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