Neues Wohngeldrecht unterstützt mehr Haushalte mit geringem Einkommen

10.01.2020 | Reform des Wohngeldgesetzes ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

 

Seit dem 1. Januar 2020 gelten im Wohngeldrecht neue Regeln. Das Wohngeld wird an die Entwicklung der Wohnkosten und der Verbraucherpreise angepasst. Dies sorgt auch in Ravensburg für eine spürbare Leistungsverbesserung.

Wer seinen Hauptwohnsitz in der Stadt Ravensburg hat und ein geringes Einkommen erhält, hat die Möglichkeit, seinen Anspruch auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle im Amt für Soziales und Familie der Stadt Ravensburg prüfen zu lassen. Das gilt auch für Personen, die in der Vergangenheit einen Antrag gestellt haben, dieser aber abgelehnt wurde. Wer bereits Wohngeld erhält, muss keinen neuen Antrag stellen. Die bisher hinterlegten Informationen werden übernommen. In diesem Fall werde automatisch ein neuer Wohngeldbescheid erlassen.

Wohngeld ist ein vom Bund und Land getragener Zuschuss zu den Wohnkosten bei Eigentum. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich neben dem Einkommen und der Anzahl aller Haushaltsmitglieder auch nach der Höhe der Miete oder Belastung. Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Wohngeldstelle für die Bürger der Stadt Ravensburg befindet sich im Amt für Soziales und Familie im Neuen Rathaus, Seestraße 9.

Kontakt:
Postleitzahl 88212: Telefon 0751/82-361
Postleitzahl 88213: Telefon 0751/82-236
Postleitzahl 88214: Telefon 0751/82-524


Mehr Infos zum Wohngeld

Flyer Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 (PDF)

Mehr Infos auf der Seite Wohngeld

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