30.03.2020 | OB Dr. Rapp: "Wir helfen unserer Wirtschaft, wo wir können. Lasst uns zusammenstehen, dann meistern wir die Situation"
Die Coronakrise trifft die Unternehmen und Gastronomiebetriebe in Ravensburg in noch nie dagewesenem Ausmaß. Bund und Land helfen mit Milliardenbeträgen. Die Fördermöglichkeiten laufen gerade an. Die Stadt Ravensburg unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor Ort ihre Unternehmen ebenfalls mit eigenen Hilfen.
Die Stadt gewährt den Ravensburger Unternehmen eine Reihe von Unterstützungen:
Die Stadt gewährt zinslose Stundungen von Gewerbesteuervorauszahlungen. Die Stundung gilt für drei Monate. Anträge können bis zum 31.12.2020 direkt bei der Stadtkämmerei gestellt werden.
Die Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von öffentlichen Flächen durch Handel und Gastronomie werden von April bis Jahresende 2020 Die Stadt verzichtet auf diese Einnahmen gänzlich. Mehr Infos dazu unter Aktuelles.
Im April 2020 wird die Stadt ebenfalls keine Pacht für die Mieter ihrer Gewerbeimmobilien verlangen. Die Unternehmen sind mit zum Teil enormen Einnahmeausfällen konfrontiert. Insbesondere den kleineren Unternehmen macht dies zu schaffen.
Appell an andere Vermieter
Viele Einzelhändler und Gastronomen, aber auch Gewerbebetriebe, sind Mieter oder Pächter von Gebäuden oder Räumen. Die Stadt appelliert an die Eigentümer von Gewerbeimmobilien, ihre Mieter ebenfalls nach allen Kräften zu unterstützen, sei es durch Stundungen oder Mietpreisvergünstigungen oder sogar Erlasse.
Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp: "Ich appelliere an alle Vermieter von Gewerbeimmobilien ihren Mietern unter die Arme zu greifen. Lasst uns nun zusammenstehen. Es ist wichtig für Ravensburg, diese Unternehmen nicht zu verlieren. Solidarität ist unser Schlagwort. Bitte helfen Sie Ihren Gewerbemietern, soweit Sie es können."
Säumniszuschläge, also Zuschläge für verspätete Zahlungen an die Stadt, werden für den Zeitraum 13.3.2020 bis 31.12.2020 von Unternehmen, Handel und Gastronomie nicht verlangt, wenn ein Stundungsantrag gestellt oder Ratenzahlung mit der Stadtkämmerei der Stadt Ravensburg vereinbart wird.
Anträge auf zinslose Stundungen allgemein werden bis zum 31.12.2020 genehmigt. Dazu müssen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Unternehmen dargestellt werden.
Vollstreckungen werden auf Antrag bei der Stadtkämmerei bis zum 31.12.2020 ausgesetzt, wenn das Unternehmen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen ist.
Bei Fragen der Ravensburger Unternehmen steht die Stadtkämmerei der Stadt Ravensburg zur Verfügung:
Telefon 0751 82-191