Finanzamt bietet neuen Service: Steuerchatbot beantwortet Fragen

14.03.2019 | Der Steuerchatbot beantwortet allgemeine Fragen zur Einkommensteuer 2018.

 

Ab Mitte März 2019 bearbeiten Finanzämter die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2018. Bis zum 28. Februar eines Jahres haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung erforderlichen Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

„Je früher die Abgabe der Steuererklärung, desto schneller die Erstattung“, betont Andrea Heck, Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2018 endet für steuerlich nicht beratende Bürgerinnen und Bürger zwar erst zum 31. Juli 2019, aber erfahrungsgemäß steigt gegen Fristende der Erklärungseingang überproportional.

2019 steht den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern für allgemeine Fragen zu ihrer Steuererklärung der Steuerchatbot zur Verfügung. „Wir erweitern damit unseren Bürgerservice, denn er unterstützt die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger unabhängig von den Servicezeiten des jeweiligen Finanzamtes rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche“, sagt die Präsidentin. Baden-Württemberg ist hier bundesweit Vorreiter. 


Sie finden den Steuerchatbot unter anderem auf der Homepage des Finanzamts Ravensburg 


Heck empfiehlt, die elektronische Abgabe der Steuererklärung, insbesondere die Nutzung des Internetportals „Mein ELSTER“. Hier bieten die Länder einen bequemen, sicheren und bei vorheriger Authentifizierung weitestgehend papierlosen Zugang zum Finanzamt an. Über „Mein ELSTER“ können die Daten aus dem Vorjahr übernommen, eine unverbindliche Steuerberechnung durchgeführt oder die Möglichkeit der vorausgefüllten Steuererklärung genutzt werden.

Außerdem ermöglicht die elektronische Abgabe, Hinweise und Erläuterungen zu den einzelnen Sachverhalten direkt in der Steuererklärung anzugeben. Das erspart Nachfragen des Finanzamtes.

Keine Belege
Belege sollen nicht beigefügt werden. „Im Bedarfsfall fordern wir sie an. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen vorhalten“, so Heck.


Weitere Informationen zur Erstellung Ihrer elektronischen Steuererklärung finden Sie unter https://www.elster.de.

Hinweis zu den Steuererklärungsvordrucken
Nachdem zwischenzeitlich eine Vielzahl von Steuerbürgerinnen und Steuerbürger verpflichtet ist, die Steuererklärungen authentifiziert zur übermitteln, hat das Finanzamt Ravensburg grundsätzlich keine Steuererklärungsvordrucke mehr an die Städte und Gemeinden des Finanzamtsbezirks weitergegeben. Denn die Prüfung, ob die Steuererklärung authentifiziert übermittelt werden muss, kann nur von der zuständigen Finanzbehörde beantwortet werden. Sowohl telefonisch als auch vor Ort im Bürgerbüro des Finanzamts Ravensburg in Weingarten erhalten Steuerbürger nähere Auskünfte und gegebenenfalls Steuererklärungen in Papierform.

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