09.05.2018 | Verkehrskonzept: Von 20 bis 7 Uhr dürfen jetzt nur Anwohner mit Berechtigungsausweis in der Oberstadt parken.
Seit einiger Zeit stehen in der Oberstadt, wie hier in der Roßbachstraße, die Schilder zum neuen Verkehrskonzept Oberstadt. Die neue Regelung sieht vor, dass jedermann in der Ravensburger Oberstadt werktags zwischen 9 Uhr morgens und 20 Uhr abends mit Parkschein parken kann. Keinen Parkschein braucht man in der Zeit am frühen Morgen zwischen 7 und 9 Uhr. Eine wichtige Änderung ist allerdings, dass außerhalb dieser Zeiten, also in der Nacht zwischen 20 Uhr und 7 Uhr, ausschließlich Anwohner mit Berechtigungsausweis auf den Parkplätzen der Oberstadt parken dürfen. Alle Nichtanwohner müssen also ihr Auto nachts aus der Oberstadt rausfahren.
Parkhäuser sind eine Alternative
Ziel der Regelung ist, mehr Ruhe und damit mehr Lebensqualität für das Wohnen in der Altstadt zu erreichen. Besucher der Oberstadt finden Parkplätze in den Parkhäusern, zum Beispiel in der Gänsbühl-Tiefgarage, die jetzt auch 24 Stunden durchgehend geöffnet hat. Die Stadtverwaltung bittet die Autofahrer dringend um Beachtung der Regeln. Der Gemeindevollzugsdienst wird nächtliche Falschparker in der Oberstadt ab sofort beanstanden, nachdem in den ersten Wochen der Neuregelung nur freundliche Hinweiszettel an den Autos angebracht wurden.
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