03.04.2018 | Die Stadtverwaltung Ravensburg gibt Hinweise zur Meldepflicht von Saisonarbeitern.
Wer in Deutschland umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung bei seiner Gemeinde anmelden, darauf weist die Stadtverwaltung hin. Eine Abmeldung bei der früheren Gemeinde ist nicht notwendig, dies wird von der neuen Gemeinde für die Bürger erledigt.
Diese Pflicht für die Anmeldung gilt auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt. Wer umzieht und für weniger als sechs Monate eine Wohnung bezieht, muss sich allerdings nicht anmelden.
Mehr Informationen zum Thema Anmeldung
Ausländische Erntehelfer
Etwas anders sieht es aus, wenn ausländische Erntehelfer nur für kurze Zeit nach Deutschland kommen und nach der Ernte wieder in ihr Heimatland zurückziehen: Personen, die sonst im Ausland wohnen und nur vorübergehen nach Deutschland kommen, müssen sich anmelden, wenn sie länger als drei Monate bleiben wollen. Teilweise fallen Saisonarbeiter unter diese Regelung, teilweise ist der Arbeitseinsatz aber auch kürzer. Die Stadt weist aber auch darauf hin, dass eine Anmeldung freiwillig auch dann möglich ist, wenn keine Anmeldepflicht besteht. So erhalten Saisonarbeiter z. B. mit der Anmeldung eine deutsche Steuernummer automatisch zugeteilt. Die Anmeldung kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen, wenn diese die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung sowie den Pass seines Mitarbeiters vorlegen kann.
Anmeldung bei den Bürgerämtern von Stadt Ravensburg und Ortsverwaltungen
Zuständig für die Anmeldungen sind das Bürgeramt und die drei Ortverwaltungen Eschach, Schmalegg und Taldorf. Mehr Infos, Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Bürgeramt.
Mehr Informationen:
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 0751 82-251 oder bei den Ortsverwaltungen Eschach, Schmalegg, Taldorf.