04.12.2018 | Verwaltungsgericht: OB-Wahl in Ravensburg rechtmäßig!
Am 17. Dezember 2018 wird im Rahmen der Gemeinderatssitzung auch die Verpflichtung von Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp zu dessen zweiter Amtszeit vollzogen. Die Verpflichtung hatte sich verzögert, weil Gegenkandidatin Fridi Miller und der Ravensburger Winfried Schneider das Wahlergebnis vom 11. März 2018 angefochten hatten.
Nachdem die Anfechtungen bereits beim Regierungspräsidium Tübingen erfolglos waren, wurde nun auch über die danach eingelegten Klagen entschieden. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat beide Klagen als unbegründet abgewiesen, die Urteile sind seit Ende November 2018 rechtskräftig. Der Verpflichtung von OB Daniel Rapp steht somit rechtlich nichts mehr im Wege.
Am 17. Dezember 2018 wird Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp zu seiner zweiten Amtszeit verpflichtet.
Mehr Infos zu Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp finden Sie auf der Seite Oberbürgermeister & Bürgermeister.