OB-Wahl ist gültig

10.04.2018 | Regierungspräsidium Tübingen weist die Einsprüche zurück.

 

Das Regierungspräsidium (RP) Tübingen hat die beiden Einsprüche gegen die Oberbürgermeister-Wahl vom 11. März 2018 als unbegründet zurückgewiesen. Die Wiederwahl des Ravensburger OB Dr. Daniel Rapp ist damit gültig.

Die unterlegene Bewerberin Fridi Miller hatte die Wahl angefochten. So stellte sie die Anzahl der von Rechts wegen notwendigen 100 Unterstützungsunterschriften in Frage. Außerdem begründete Miller ihren Einspruch damit, dass die Schwäbische Zeitung ihre Neutralitätspflicht im Wahlkampf verletzt habe und äußerte den Verdacht der Wahlfälschung, da sie - aus ihrer Sicht - in der Weststadt im Vergleich zur Südstadt relativ wenig Stimmen erhalten habe. Auch ein Ravensburger Bürger hatte die Zahl der gesetzlich vorgeschriebenen Unterstützungsunterschriften hinterfragt: wenn statt der erforderlichen 100 nur 50 Unterstützer notwendig gewesen wären, dann hätte er eine Bewerbung zum OB-Kandidaten abgegeben.

Neben der regulären Wahlprüfung prüfte das zuständige Regierungspräsidium Tübingen auch die Einsprüche. Ergebnis: Die Wahl entsprach vollständig den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes. Das RP wies deshalb die Einsprüche als unbegründet zurück und erklärte gleichzeitig die Gültigkeit der Wahl.


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