17.12.2015 | Nutzung des Bagnatoschlösschens von 1. Januar bis 30. April teilweise möglich
An und neben
der Veitsburg-Gaststätte wird zwar ab Januar 2016 vieles saniert und baulich
aufgewertet, die Gaststätte selbst hat allerdings nicht immer und durchgehend
geschlossen.
Wie die Stadt
mitteilt, ruht der Gaststättenbetrieb im Zeitraum 1. Januar bis 30. April zwar
grundsätzlich, aber auf Nachfrage ist eine Nutzung des Bagnatoschlösschens mit
seinen Räumen im ersten und zweiten Geschoss für Gruppen möglich. Grund hierfür
ist, dass die Küche im Erdgeschoss von der Sanierung nicht betroffen ist,
außerdem gibt es im ersten Stock des Bagnatoschlösschens eine kleine Bewirtungsmöglichkeit.
"Eine Nutzung des Schlösschens bietet sich insbesondere für kleine
Familienfeiern wie Geburtstage, Kommunionen, Firmenfeiern oder für Ostern an.
Auch soll es ein Candlelight-Dinner am Valentinstag geben", so die Stadt
in ihrer Pressemitteilung. Der Gastraum im Erdgeschoss kann sogar noch zwischen
dem 2. und 10. Januar für Veranstaltungen gebucht werden. Dies gilt auch für
Reservierungswünsche etwa für Hochzeiten oder Firmenfeiern im gesamten Jahr
2016.
Ab 1. Mai
2016 soll der Gaststättenbetrieb dann wieder im kompletten Restaurant und bei
der Außenbewirtung aufgenommen werden, bei entsprechendem Baufortschritt sogar
etwas früher.
Kontakt: Gaststätte Veitsburg, Telefon 0751 36619 90; info@restaurant-veitsburg.de