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Wohngeld

Wohnen kostet Geld – oft zuviel für den, der wenig verdient. Deswegen zahlt der Staat in solchen Fällen einen Zuschuss, das Wohngeld. Ob Sie Wohngeld erhalten können, hängt ab von drei Faktoren: 
 
  • der Zahl der Familienmitglieder, die zu Ihrem Haushalt gehören
  • der Höhe des Familieneinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
 Wohngeld gibt es als 
 
  • Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims
  • oder einer Eigentumswohnung.
Einen Wohngeldantrag können Sie auf der Seite Formulare herunterladen.

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben keinen Anspruch auf Wohngeld, da diese Leistungen bereits Unterkunftskosten berücksichtigen.
 
Eine Wohngeldbroschüre, sowie aktuelle Wohngeldtabellen werden vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Download zur Verfügung gestellt.

Zum 1. Januar 2009 trat das neue Wohngeldgesetz in Kraft. Neben der Erhöhung der Tabellenwerte und Miethöchstbeträge können bei der Wohngeldberechnung seit 2009 Heizkosten pauschal berücksichtigt werden. 

Ansprechpartner
Wenn Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen wollen, wenden Sie sich bitte an:

Stadt-/Ortsteil Sachbearbeiterin Telefon / Telefax
Kernstadt Süd
Ortschaft Eschach
Ummenwinkel
Deisenfang
Sonja Preg
0751 82-524
0751 82-60524
Kernstadt Nord
Kernstadt Ost
Beate Adler
0751 82-361
0751 82-60361
Weststadt
Ortschaft Schmalegg
Ortschaft Taldorf
Sarah Brenner
0751 82-236
0751 82-60236
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Mehr Informationen

Amt für Soziales und Familie
Wohngeldstelle
Lederhaus
Marienplatz 35
88212 Ravensburg

Öffnungszeiten
Montag 8 – 12 Uhr
Dienstag 14 – 16 Uhr
Mittwoch 8 – 12 Uhr
Donnerstag 8 – 12 Uhr
14 – 17.30 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr