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Sozialhilfe

Die Sozialhilfe sichert den Lebensunterhalt für Menschen, die wegen Krankheit bzw. Behinderung nicht erwerbstätig sein können und bei Bedürftigkeit keine anderen ausreichenden Leistungen erhalten.


Sozialhilfe umfasst drei Bereiche (nähere Erläuterung siehe unten)

Ansprechpartner/innen:

Stadt-/Ortsteil   Sachbearbeiter/in   Telefon
Telefax 
Südstadt   Heike Eggert 
0751 82-240  
0751 82-60240
 
Kernstadt
Nordstadt  
Roland Herter 
  
0751 82-231 
0751 82-60231
 
Burach
Sonnenbüchel
Schornreute, Hinzistobel 
Knollengraben
Claudia Kofler 
  
0751 82-240
0751 82-60906
Weststadt
(ohne Galgenhalde)
Beate Lessing 
  
0751 82-193 
0751 82-60193
 
Ortschaften Eschach, Taldorf und Schmalegg
Galgenhalde
Grünlandsiedlung
Gunnar Wendler
0751 82-237
0751 82-60237    
 
Krummäcker
Ummenwinkel  
Raimund Wollensak
0751 82-426 
0751 82-60426
 

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch -12. Buch - erhalten Personen, die nicht erwerbsfähig sind und die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Die Erwerbsfähigkeit (täglich weniger als 3 Stunden) muss vorübergehend für mindestens 6 Monate oder dauerhaft vermindert sein.

Der Bezug bzw. Anspruch auf vorrangige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – 2. Buch (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) schließt einen Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt aus.

Informationen zum Arbeitslosengeld II erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Landratsamt Ravensburg.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuch - 12. Buch - haben Bedürftige ab dem 65. Lebensjahr und bei dauerhafter Erwerbsminderung ab Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung.
Die Höhe der Leistungen entspricht denen der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel).

Hilfen in anderen Lebenslagen

Auch wenn Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt durch eigene Mittel zu bestreiten, aber in bestimmten Lebenssituationen einer Hilfeleistung bedürfen, gibt es Möglichkeiten der Unterstützung, wie z.B.

  • Hilfe bei Krankheit, wenn Sie nicht bei einer Krankenkasse versichert sind und auch keinen Anspruch auf Aufnahme als Mitglied haben.
     
  • Hilfe zur Pflege hat überwiegend eine ergänzende Funktion zu den Ansprüchen der sozialen Pflegeversicherung. Leistungen der Hilfe zur Pflege sind möglich bei:
    Häuslicher Pflege, Hilfsmitteln, teilstationärer Pflege, Kurzzeit-/Verhinderungspflege und vollstationärer Pflege in Alten- und Pflegeheimen.
     
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Zielsetzung eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung bzw. deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
     
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, erhalten Leistungen, die diese Probleme abwenden, beseitigen oder mildern können. Die Beratungs- und Hilfeangebote richten sich vor allem an Wohnungslose, Obdachlose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Männer und Frauen.

    Die Leistungen für Personen ohne festen Wohnsitz gewährt die Fachberatungsstelle Wohnungslosenhilfe, Württemberger Hof , Eisenbahnstr. 53, 88212 Ravensburg.
     
  • Die erforderlichen Kosten einer Bestattung können übernommen werden, wenn der zur Bestattung Verpflichtete nicht in der Lage ist, die Kosten aus seinem Einkommen oder Vermögen zu übernehmen. 

Ansprechpartner

Amt für Soziales und Familie
Lederhaus
Marienplatz 35
88212 Ravensburg


Stefan Goller-Martin (Amtsleiter)

Nicolette Bäder (Sekretariat)
Telefon 0751 82-438
Telefax 0751 82-60438



Raimund Wollensak
(Abteilungsleiter)

Sarah Brenner (Sekretariat)
Telefon 0751 82-436
Telefax 0751 82-60436


Öffnungszeiten

Montag 8 – 12 Uhr
Dienstag 14 – 16 Uhr
Mittwoch 8 – 12 Uhr
Donnerstag 8 – 12 Uhr
und 14 -17.30 Uhr