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Sozialhilfe

Die Sozialhilfe sichert den Lebensunterhalt für Menschen, die wegen Krankheit bzw. Behinderung nicht erwerbstätig sein können und bei Bedürftigkeit keine anderen ausreichenden Leistungen erhalten.

 

Sozialhilfe umfasst drei Bereiche (nähere Erläuterung siehe unten)


Ansprechpartner/innen:

Stadt-/Ortsteil   Sachbearbeiter/in   Telefon
Telefax 
Kernstadt
Nordstadt
Schornreute/Knollengraben
Rechenwiesen
Deisenfang
Sennerbad
 
Roland Herter


Arbeitszeit: ganztags
0751 82-231 
0751 82-60231
 
Burach
Sonnenbüchel
 
Claudia Kofler 
  
Arbeitszeit:
Mittwoch: ganztags
Montag + Dienstag: vormittags
 
0751 82-760
0751 82-60760
Weststadt
(ohne Galgenhalde)
Beate Lessing 
  
Arbeitszeit: vormittags
 
0751 82-193 
0751 82-60193
 
Südstadt Tanja Müller

Arbeitszeit:
Dienstag + Donnerstag: ganztags
Mittwoch: vormittags
 
0751 82-240
0751 82-60240
Taldorf
Eschach
Grünlandsiedlung
Galgenhalde
Ortspolizeibehörde Obdachlosenwesen
 
Gunnar Wendler

Arbeitszeit: ganztags
0751 82-237
0751 82-60237    
 
Krummäcker
Ummenwinkel
Schmalegg
Raimund Wollensak

Arbeitszeit:
Dienstag - Freitag ganztags
0751 82-426
0751 82-60426
Zahlstelle
Sachbearbeitung Sozialhilfe
Ellen Leple

Arbeitszeit:
Montag + Dienstag: ganztags
Mittwoch - Freitag: vormittags
 
0751 82-182
0751 82-60182
 

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch -12. Buch - erhalten Personen, die nicht erwerbsfähig sind und die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

 

Die Erwerbsfähigkeit (täglich weniger als 3 Stunden) muss vorübergehend für mindestens 6 Monate oder dauerhaft vermindert sein.

 

Der Bezug bzw. Anspruch auf vorrangige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – 2. Buch (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) schließt einen Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt aus.

 

Informationen zum Arbeitslosengeld II erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Landratsamt Ravensburg.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuch - 12. Buch - haben Bedürftige ab dem 65. Lebensjahr und bei dauerhafter Erwerbsminderung ab Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung.
Die Höhe der Leistungen entspricht denen der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel).

Hilfen in anderen Lebenslagen

Auch wenn Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt durch eigene Mittel zu bestreiten, aber in bestimmten Lebenssituationen einer Hilfeleistung bedürfen, gibt es Möglichkeiten der Unterstützung, wie z.B.

 

  • Hilfe bei Krankheit, wenn Sie nicht bei einer Krankenkasse versichert sind und auch keinen Anspruch auf Aufnahme als Mitglied haben.
     
  • Hilfe zur Pflege hat überwiegend eine ergänzende Funktion zu den Ansprüchen der sozialen Pflegeversicherung. Leistungen der Hilfe zur Pflege sind möglich bei:
    Häuslicher Pflege, Hilfsmitteln, teilstationärer Pflege, Kurzzeit-/Verhinderungspflege und vollstationärer Pflege in Alten- und Pflegeheimen.
     
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die Zielsetzung eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung bzw. deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
     
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, erhalten Leistungen, die diese Probleme abwenden, beseitigen oder mildern können. Die Beratungs- und Hilfeangebote richten sich vor allem an Wohnungslose, Obdachlose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Männer und Frauen.

    Die Leistungen für Personen ohne festen Wohnsitz gewährt die Fachberatungsstelle Wohnungslosenhilfe, Württemberger Hof , Eisenbahnstr. 53, 88212 Ravensburg.
     
  • Die erforderlichen Kosten einer Bestattung können übernommen werden, wenn der zur Bestattung Verpflichtete nicht in der Lage ist, die Kosten aus seinem Einkommen oder Vermögen zu übernehmen. 
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Ansprechpartner

Amt für Soziales und Familie
Lederhaus
Marienplatz 35
88212 Ravensburg


Stefan Goller-Martin (Amtsleiter)

Nicolette Bäder (Sekretariat)
Telefon 0751 82-438
Telefax 0751 82-60438

 


Raimund Wollensak
(Abteilungsleiter)

Anastasia Lehmann (Sekretariat)
Telefon 0751 82-436
Telefax 0751 82-60436

Öffnungszeiten Sozialhilfe

Montag 9 - 12 Uhr

Dienstag 14 - 16 Uhr

Mittwoch 9 - 14 Uhr

Donnerstag 9 - 12 und 14 - 16 Uhr


Weitere Termine nach Vereinbarung

 

Öffnungszeiten Infostelle

Montag 9-12 und 14-16 Uhr

Dienstag 9-12 und 14-16 Uhr

Mittwoch  9-16 Uhr

Donnerstag 9-12 und 14-16 Uhr
Freitag 9-12 Uhr