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Einrichtungen und ambulante Angebote

Die Hilfe für Menschen mit Behinderungen ist eine spezielle Leistung der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Die Eingliederungshilfe steht Menschen zu, die nicht zur vorübergehend wesentlich körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Folgen der Behinderung sollen durch die Eingliederungshilfe gemindert und die Integration erleichtert werden.

Ziel ist es, den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern, d. h. ihnen ein ihrer Behinderungsart entsprechendes Angebot zu machen, das ihnen so viel Hilfe wie nötig bietet.

Angebote der Eingliederungshilfe – außer Frühförderung – sind vor Beginn mit dem Sozialhilfeträger (Sozialamt) abzustimmen (Antragstellung ist erforderlich).

Hilfeleistungen durch das Amt für Soziales und Familie können unter anderem sein:
  • Frühförderung
  • ambulante Eingliederungshilfe zur Integration in den Regelkindergarten bzw. in die Regelschule
  • teilstationäre Eingliederungshilfe für den Besuch eines Schulkindergartens bzw. einer Sonderschule
  • Zuschüsse zu Freizeitmaßnahmen

Eingliederungshilfe nach dem SGB XII wird unter anderem nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Sozialleistungsträgern bestehen.

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier:

Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation
Mit in Kraft treten des SBG IX zum 1. Juli 2001 wurden bundesweit Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation errichtet. Diese sollen Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen.
In den Servicestellen werden Betroffene umfassend und qualifiziert über Rehabilitationsleistungen informiert und erhalten durch eine kompetente Beratung Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Interessen.

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Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Geschäftsstelle Ravensburg
Eisenbahnstraße 37
88212 Ravensburg

Telefon 0751 8808-484 oder
Telefon 0751 8808-483 oder
Telefon 0751 8808-482
Telefax 0751 8808-194

Ansprechpartnerinnen:
Stefanie Michalski
Virginie Jeanningros
Bettina Bloch

Sprechzeiten

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Dienstag, Mittwoch: 8 - 16 Uhr
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