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Kinderbetreuung

Nach dem Kindergartengesetz hat jedes Kind ab dem dritten Geburtstag einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Diesen Rechtsanspruch kann die Stadt erfüllen. Ravensburg bietet über 1600 Plätze für Kindergartenkinder und ca. 600 Plätze für Kleinkinder. Dabei können Sie zwischen verschiedenen Arten von Betreuung wählen:

RG - Regelgruppe
Dabei handelt es sich um Vormittags-und Nachmittagsbetreuung bei einer Betreuungszeit von mindestens 30 Stunden pro Woche mit einer Gruppengröße von 25 Kindern.

VÖ - Verlängerte Öffnungzeiten
Eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten hat eine durchgängige Öffnungszeit von mindestens 6 Stunden täglich mit 22 Kindern pro Gruppe.

GT - Ganztagesplätze
Bei der Ganztagesbetreuung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind mehr als 7 Stunden am Tag durchgängig betreuen zu lassen. Die GT-Gruppe bietet 20 Plätze.

AM - Altersgemischte Gruppen
Wie der Name bereits verrät, handelt es sich hierbei um eine Gruppe, in der sowohl Kleinkinder (unter 3-Jährige) als auch Kindergartenkinder (über 3-Jährige) zusammen betreut werden. Eine altersgemischte Gruppe hat für unter 3-Jährige, 4 Plätze zur Verfügung. Wenn ein Kleinkind (unter 3) während dem laufenden Kindergartenjahr 3 Jahre wird, dann kann ein weiteres Kleinkind (unter 3 Jahren) nachrücken.

IN - Integrative Gruppe
Jede Gruppe kann als integrative Gruppe geführt werden, sofern die hierfür personellen und sachlichen Voraussetzungen gegeben sind. Spezielle Leistungen für Kinder mit Behinderung können im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII beantragt werden. Das bedeutet, dass ein Kind, das einen erhöten Förderbedarf aufweist oder behindert ist, die Möglichkeit
bekommt, in einem Regelkindergarten betreut zu werden.

Kleinkindgruppe (Krippen)
In der Kleinkindgruppe werden Kinder von 0 bis 3 Jahre (in der Regel ab 1 Jahr) über 15 Stunden wöchentlich betreut.

Betreute Spielgruppe (BS)
Betreute Spielgruppen bieten eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahren zwischen 10 und 15 Stunden wöchentlich an.


Orientierungsplan „Frühkindliche Bildung und Erziehung“
Mit dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in Kindergärten“ legt das Land Baden-Württemberg ein Gesamtkonzept für alle Tageseinrichtungen für Kinder vor.
Bildungs- und Entwicklungsfelder sind:

  • Körper
  • Sinne
  • Sprache
  • Denken
  • Gefühl und Mitgefühl
  • Sinn, Werte und Religion

Informationen zum „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in den Kindergärten“ erhalten Sie über das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.

Öffnungszeiten
Die Kindertageseinrichtungen haben unterschiedliche Öffnungszeiten. Die genauen Öffnungszeiten der Kindergärten sind bei den einzelnen Profilen der Kindertageseinrichtungen aufgeführt.


Ferienbetreuung in Kindergärten
In den Sommerferien besteht für Eltern die Möglichkeit, ihr Kind in einem anderen Kindergärten betreuen zu lassen, während der eigene Kindergarten geschlossen hat. Die Schließzeiten Ihrer Kindertageseinrichtung erfahren Sie direkt bei Ihrer Einrichtung.

Mittagessen
In verschiedenen Kindertageseinrichtungen wird ein Mittagstisch angeboten. Erhalten die Eltern Sozialleistungen kann ein Antrag nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für das ermäßigte Mittagessen gestellt werden. Der Eigenanteil der Eltern beträgt 1 €.
Zuständige Stelle für den Antrag ist das Kreissozialamt im Landratsamt Ravensburg. Bezieher von Wohngeld können den Antrag auf Leistungen auch bei der Wohngeldstelle abgeben.
Antrag

Elternbeiträge
Die Kindergartenträger erheben für die Betreuung der Kinder Elternbeiträge. Diese sind mit der Stadt Ravensburg abgestimmt und gestaffelt nach der Anzahl der Kinder in der Familie und nach der von den Eltern gebuchten Betreuungszeit in der Einrichtung. Es können Zusatzmodule gebucht werden. Für diese Sonderleistungen sind Zusatzbeiträge zum normalen Beitrag fällig.

Für die Kindertageseinrichtungen gelten folgende Eltenbeiträge:
Elternbeiträge 12/13 Elternbeiträge 13/14

Als Entlastung für Familien mit einem geringen Einkommen, besteht die Möglichkeit, dass Elternbeiträge übernommen werden können. Dazu muss ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge beim Jugendamt gestellt werden.

Landratsamt Ravensburg
Jugendamt
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg
Telefon 0751 85-3200
Telefax 0751 85-3205
www.landkreis-ravensburg.de


Gesamtelternbeirat
In Ravensburg gibt es eine Elternvertretung aller Ravensburger Kindertageseinrichtungen – den Elternbeirat: www.kiga-geb-ravensburg.de

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Ansprechpartner

Amt für Soziales und Familie
Marienplatz 35
88212 Ravensburg


Rainer Buchwald
Telefon 0751 82-322
Telefax 0751 82-60322

 


Claudia Kornmayer
Telefon 0751 82-283
Telefax 0751 82-60283