Familienförderung Richtlinien
Richtlinien für die Gewährung von Vergünstigungen an Familien
I. ALLGEMEINES
Die Stadt Ravensburg gewährt für Kinder von Familien Vergünstigungen zum Besuch
a) des Hallenbades
b) des Flappachbades
c) der Eissporthalle und
d) von kulturellen Veranstaltungen.
Auf die Gewährung der Vergünstigungen besteht kein Rechtsanspruch.
II. VERGÜNSTIGUNGEN
a) Hallenbad
Jedes über 6 Jahre alte Kind erhält jährlich eine 12er Karte zum freien Eintritt.
b) Flappachbad, Eissporthalle, Kulturelle Veranstaltungen
Jedes über 6 Jahre alte Kind erhält jährlich einen Gutscheinblock mit 15 Einzelgutscheinen.
Die Gutscheine werden angenommen
- im Flappachbad (freier Eintritt)
- in der Eissporthalle (freier Eintritt)
- bei kulturellen Veranstaltungen in städtischer Regie in Veranstaltungsräumen der Stadt (50 % ermäßigter Eintritt).
Die Gutscheine gibt das Einwohnermeldeamt aus. Die Gutscheine für die Eissporthalle berechtigen zum Kauf von Eintrittskarten an der Kasse der Eissporthalle. Gutscheine für kulturelle Veranstaltungen sind beim Verkehrsamt bzw. bei Veranstaltungen im Kornhaus bei der Stadtbücherei einzulösen. Alle Gutscheine gelten nur für das aufgedruckte und das folgende Jahr.
Berechtigter Personenkreis:
Die Vergünstigungen werden gewährt für in Ravensburg mit Hauptwohnsitz gemeldeten Familien mit Kindern bis 18 Jahre.
Die Vergünstigungen gelten ausschließlich für Kinder.
III. INKRAFTTRETEN
Diese Richtlinien gelten ab 01.01.2008.