Verpflichtungserklärung

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Möchten Sie eine Person aus dem Ausland für einen Besuchs- bzw. Touristenaufenthalt einladen, benötigt Ihr Gast für die Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung eine Verpflichtungserklärung. Diese Verpflichtungserklärung können sowohl deutsche Staatsangehörige oder Ausländer mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung abgeben.


Wer sich verpflichtet, muss die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers tragen. Er muss sämtliche öffentliche Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers aufgewendet werden. Dazu gehört zum Beispiel die Versorgung des Ausländers mit Wohnraum und seine Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Verpflichtung umfasst auch die Ausreisekosten (z. B. Flugticket).


Die Entscheidung über die Erteilung und Dauer eines Besuchs- bzw. Touristenvisums liegt bei der deutschen Auslandsvertretung und nicht bei der Ausländerbehörde.


Personen, die die Staatsangehörigkeit eines der unten * aufgeführten Länder besitzen, können für einen Besuchs- bzw. Touristenaufenthalt von bis zu drei Monaten visumsfrei einreisen.
Der Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung wird von den Bürgerämtern in der Kernstadt Ravensburg und den Ortschaften entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass die sich verpflichtende Person persönlich vorsprechen muss.


Die Gebühr beträgt 29 €.


Folgende Unterlagen sollten Sie mitbringen:

  • Die letzten drei Lohnabrechnung bzw. sonstige Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts
  • Ausweis oder Reisepass
  • Belehrung zur Verpflichtungserklärung (s. u.)


Verpflichtungserklärung

PDF-Download



*Andorra, Argentinien, Australien (sowie Kokosinseln, Norfolk-Inseln, Weihnachtsinsel),Belgien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guyana, Französich-Polynesien, Neukaledonien, Réunion, St. Pierre und Miquelon), Griechenland, Guatemala, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea (Republik Korea), Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macao, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland (einschließlich Cookinseln, Niue, Tokelau), Nicaragua, Niederlande (einschließlich Niederländische Antillen), Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal (einschließlich Macau), Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Liechtenstein, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien (einschließlich spanische Hoheitsgebiete in Nordafrika mit Ceuta, Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam, Puerto Rico), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (sowie Kanalinseln, Insel Man und Bermuda), Zypern

Kontakt

Telefon: 0751 82-1400

E-Mail: buergeramt@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Hauptamt

Abteilung: Zentrale Bürgerdienste

Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg

 

Rathaus

Marienplatz 26

88212 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo und Di08 - 16 Uhr
Mi und Fr08 - 12 Uhr
Do08 - 17:30 Uhr
Sa10 - 13 Uhr

 

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