Meldeauskünfte

zur Terminvergabe Bürgeramt

Dieser Hinweis (Öffnungszeiten Bürgeramt) ist mit allen Dienstleistungsseiten verknüpft und wird dort entsprechend angezeigt.

Bitte nicht in den Dienstleistungsseiten löschen!

Städtische Ämter und Ortsverwaltungen am Rosenmontag, 12. Februar 2024 geschlossen

Die Stadt bietet eine Reihe von Dienstleistungen auch digital an: www.ravensburg.de/onlinedienste

Onlineanträge

Folgende Anträge können Sie einfach von unterwegs oder zu Hause aus online vornehmen:

Bitte beachten Sie, dass Sie für das Ausfüllen einiger Anträge den neuen Personalausweis und die AusweisApp benötigen.

Mehr Informationen zur AusweisApp

Ein Dienst über das

service-bw
 

Onlineantrag für Melderegisterauskunft möglich

Online-Beantragung über service bw: Dazu laden Sie bitte den Scan des unterschriebenen Antrags sowie den Scan des Personalausweises/Reisepasses hoch:


Link zum Onlineantrag erweiterte Melderegisterauskunft


Fragen zur Anwendung? Nachfolgende Anleitung zur Onlineantragstellung unterstützt Sie.
Hier geht es zur Anleitung.


Bei weiteren Fragen hilft das Bürgeramt unter der Telefonnummer 0751 82-1400 gerne weiter.

Auf schriftliche oder persönliche Anfrage erhalten Sie Auskunft über Namen und Anschrift einer Person, die in Ravensburg wohnt.


Hinweis:
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.

Mehrere Melderegisterauskünfte auf einmal können Sie über das Meldeportal in Baden-Württemberg erhalten.

Hinweis:
Die Daten dürfen nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels genutzt werden; es sei denn, die betroffene Person hat hierfür ausdrücklich eingewilligt.


Gebühren
Für diese einfache Auskunft werden 12 € Verwaltungsgebühr berechnet, wenn die Auskunft aus unserem aktuellen Melderegister erfolgt. Handelt es sich um eine Archivauskunft (Fälle vor dem Jahr 1985) oder eine erweiterte Auskunft kostet diese 20 €.

Über weitere Daten (z. B. Geburtsdatum / -ort, frühere Anschriften und Namen) bekommen Sie nur Auskunft (erweiterte Auskunft), wenn die Daten nicht beim Betroffenen erhoben werden können und Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse nachweisen können. Die Auskunftsgebühr beträgt 17 €.


Datenspeicherung

Welche Daten über Sie im Ravensburger Melderegister gespeichert sind, können Sie kostenlos erfahren.

Widerspruchsrecht
Ferner haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien und Wählergruppen, von der Wehrverwaltung, von Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (die so genannte Übermittlungssperre). Wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen, werden Ihre Daten nicht weitergegeben.

Auskunftssperre
Sofern Sie uns nachweisen können, dass bei Weitergabe Ihrer Daten eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlicher schutzwürdiger Belange für Sie entstehen kann, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunftssperre für Ihre im Melderegister der Stadt Ravensburg gespeicherten Daten zu beantragen. Eine solche Auskunftssperre beschränkt sich allerdings auf die Datenweitergabe an Privatpersonen und private Stellen. Auf Datenübermittlungen innerhalb des öffentlichen Bereiches ist die Auskunftssperre nicht anwendbar.


Meldebescheinigung

Wenn Sie eine Meldebescheinigung (z. B. zur Vorlage beim Arbeitsamt) benötigen, finden Sie hier weitere Informationen. 

Online-Anträge

Jetzt neu!: Ab sofort können Sie folgende Anträge einfach von unterwegs oder zu Hause aus online durchführen:


Online-Melderegister - Auskunftssperre

Online-Melderegisterauskunft*


*(Bitte beachten Sie, dass das Angebot der Melderegisterauskunft des Datenverarbeitungsverbunds BW im ersten Schritt nur registrierten Dauernutzern wie Firmen, Kanzleien usw. zur Verfügung steht.) 

Formulare

Hier wird Ihnen weitergeholfen

Diese Dienstleistung können Sie im Bürgeramt in der Kernstadt oder in den Rathäusern der Ravensburger Ortschaften Eschach, Taldorf und Schmalegg erledigen.

Kontakt

Telefon: 0751 82-1400

E-Mail: buergeramt@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Hauptamt

Abteilung: Zentrale Bürgerdienste

Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg

 

Rathaus

Marienplatz 26

88212 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo und Di08 - 16 Uhr
Mi und Fr08 - 12 Uhr
Do08 - 17:30 Uhr
Sa10 - 13 Uhr

 

Busverbindungen


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Parken in Ravensburg

 

 

 

Kontakt

Abteilungsleitung

Telefon: 0751 7608-10

E-Mail: ortsverwaltung-eschach@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Eschach

Abteilung: Ordnungsamt - Standesamt - Bauverwaltung

 

Rathaus Eschach in Oberhofen

Tettnanger Straße 363

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr08 - 12 Uhr
Mo bis Mi14 - 16 Uhr
Do14 - 17:30 Uhr

 

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Kontakt

Telefon: 0751 994 386-30

E-Mail: ortsverwaltung-schmalegg@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Schmalegg

Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt

 

Rathaus Schmalegg

Schenkenstraße 10

88213 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr08 - 12 Uhr
Mo bis Mi14 - 16 Uhr
Do14 - 17:30 Uhr

 

Busverbindungen


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Kontakt

Telefon: 0751 79109-11

E-Mail: ortsverwaltung-taldorf@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Taldorf

Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt

 

Rathaus Taldorf in Bavendorf

Markdorfer Straße 21

88213 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr08 - 12 Uhr
Mo bis Mi14 - 16 Uhr
Do14 - 17.30 Uhr

 

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