Lärmschutz, Lärmaktionsplan

Die Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen für besonders lärmbetroffene Gebiete ergibt sich aus der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG). Die Richtlinie ist im Jahr 2005 durch die Einführung der §§ 47a – 47f in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt worden.
Die wesentlichen Vorgaben dieser Richtlinie sind die Ermittlung und Bewertung der Lärmsituation durch strategische Lärmkarten und die Verpflichtung, Lärmaktionspläne aufzustellen.
 
Weitere Informationen finden Sie unter Lärmaktionsplan

Kontakt

Telefon: 0751 82-3325

E-Mail: bauordnungsamt@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Bauordnungsamt

Abteilung: Technischer Umweltschutz

 

Technisches Rathaus

Salamanderweg 22

88212 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

 

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