Gaststättenerlaubnis

Gaststättenerlaubnis
Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine Gaststättenerlaubnis. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle" abgegeben werden.


Vorläufige Erlaubnis
Wer eine bestehende Gaststätte übernimmt, kann relativ rasch mit einer vorläufigen Erlaubnis weiterwirtschaften. Diese vorläufige Erlaubnis erteilen wir Ihnen innerhalb einer Woche, wenn die notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.


Antrag Gaststättenerlaubnis
Den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis können Sie hier herunterladen und bequem zu Hause ausfüllen. Den ausgefüllten Antrag bringen oder schicken Sie dann zusammen mit folgenden Unterlagen zum Ordnungsamt:


  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Unterrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Unterrichtungsnachweis der IHK für Gastwirte (kann nachgereicht werden)
  • Pachtvertrag
  • Bescheinigung in Steuersachen

Formulare:

(Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen und als Ausfüllhilfe zu Ihrer Unterstützung einige Antragsformulare über einen Formularassistenten ausgefüllt werden. Sie können den Antrag am Ende der Dateneingabe wie gewohnt ausdrucken. Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte an unten stehende/n Kontakt/e. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an hauptamt@ravensburg.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.)


Gaststättenerlaubnis

Antragsformular


Gestattung vorübergehender Gaststättenbetrieb (PDF)


Bitte beachten:
Richtlinien zur Durchführung von umweltverträglichen Veranstaltungen in Ravensburg

PDF-Download

Kontakt

Telefon: 0751 82-2177, -2176

E-Mail: ordnungsamt@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ordnungsamt

Abteilung: Ortspolizeibehörde

 

Seestraße 32

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

 

Busverbindungen


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