Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer zumindest teilweise übernehmen müssen.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.service-bw.de/
Wenn Sie zu Ihrem Grundstück eine Bescheinigung über Erschließungs- und Abwasserbeiträge sowie Kostenerstattungsbeiträge beantragen möchten, bitten wir um Mitteilung an
E-Mail
Falls Sie nicht Grundstückseigentümer sind, benötigen wir eine Vollmacht des Eigentümers. Die Erstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Bearbeitungszeit kann je nach Aufwand ein bis zwei Wochen betragen.
Abteilungsleitung
Telefon: 0751 82-1587
E-Mail: stadtkaemmerei@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Stadtkämmerei
Abteilung: Abgaben
Rudolfstraße 22
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |