Erschliessungsbeiträge

Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer zumindest teilweise übernehmen müssen.


Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.service-bw.de/

Wenn Sie zu Ihrem Grundstück eine Bescheinigung über Erschließungs- und Abwasserbeiträge sowie Kostenerstattungsbeiträge beantragen möchten, bitten wir um Mitteilung an
E-Mail

Falls Sie nicht Grundstückseigentümer sind, benötigen wir eine Vollmacht des Eigentümers. Die Erstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Bearbeitungszeit kann je nach Aufwand ein bis zwei Wochen betragen.

Kontakt

Abteilungsleitung

Telefon: 0751 82-1587

E-Mail: stadtkaemmerei@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Stadtkämmerei

Abteilung: Abgaben

 

Rudolfstraße 22

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

 

Busverbindungen


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