Die Papier-Lohnsteuerkarte ist im Jahr 2013 durch das neue Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) ersetzt worden. Dabei ruft der Arbeitgeber Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Werbungskostenfreibetrag) elektronisch ab.
Die Angaben auf der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuermerkmale) werden in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung dauerhaft gespeichert und den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereitgestellt.
Damit die Arbeitgeber die ELStAM-Daten ordnungsgemäß abrufen können, benötigen sie Ihr Geburtsdatum sowie Ihre steuerliche Identifikationsnummer.
Wenn Sie ab dem Kalenderjahr 2016 ein neues Arbeitsverhältnis beginnen, müssen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber diese Daten geben. Außerdem müssen Sie ihm sagen, ob es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse I bis V) oder Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse VI) handelt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte erhalten Sie unter
www.elster.de
Formulare für die Einkommenssteuererklärung
Formulare für die Einkommenssteuererklärung erhalten Sie von Ihrem Finanzamt.
Finanzamt Ravensburg
Broner Platz 12
88250 Weingarten
oder online unter: http://www.fa-ravensburg.de/servlet/PB/menu/1202188/index.html unter der Rubrik "Formulare".
Telefon: 0751 82-1400
E-Mail: buergeramt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Hauptamt
Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg
Rathaus
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
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Mo und Di | 08 - 16 Uhr |
Mi und Fr | 08 - 12 Uhr |
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