Denkmalschutz

Die Stadt Ravensburg mit ihren vielen stattlichen Patrizierhäusern, den fast vollzählig erhaltenen mittelalterlichen Stadttürmen, den großen Kirchen, einfachen Bürgerhäusern usw., ist reich gesegnet an historisch bedeutenden Bauten.
Auch Römer (100 – 300), Merowinger (um 600) und Bronzezeit (14. bis 16. Jahrhundert) haben ihre archäologischen Spuren hinterlassen. In Ravensburg gibt es 348 Listenkulturdenkmale, 9 archäologische Fundstellen und ca. 60 Kleindenkmale.


Da es für den Eigentümer und die Baubehörde nicht in jedem Fall ohne weiteres klar ist, ob das betreffende Gebäude nun ein Kulturdenkmal ist und als solches unter Schutz steht, werden alle Denkmäler in einer Liste geführt. Die Stadt Ravensburg als zuständige “Untere Denkmalschutzbehörde“ schreibt diese Liste ständig fort und bevor die Liste ergänzt und ein Gebäude oder Gegenstand aufgenommen wird, erhält der Eigentümer Gelegenheit zur Stellungnahme.


Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude dürfen nur mit Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Bauordnungsamt Ravensburg, in ihrem Erscheinungsbild verändert werden. Dies bedeutet, dass auch Veränderungen, die sonst baurechtlich genehmigungsfrei sind, unter Umständen einer denkmalrechtlichen Genehmigung bedürfen.
Für den verantwortungsbewussten Eigentümer bedeutet Denkmalschutz jedoch, dass er sein Gebäude “im Rahmen des Zumutbaren“ erhalten und pflegen muss, wie dies das Denkmalschutzgesetz vorsieht. Dieser Verpflichtung stehen – soweit wegen des Denkmalschutzes zusätzliche Aufwendungen notwendig werden – Zuschüsse und steuerliche Erleichterungen zu.


Welcher Sachbearbeiter für Ihr denkmalgeschütztes Gebäude zuständig ist, erfahren Sie bei der Abteilung Baurecht.

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Kontakt

Telefon: 0751 82-3301

E-Mail: bauordnungsamt@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Bauordnungsamt

Abteilung: Stadtmarketing

 

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Salamanderweg 22

88212 Ravensburg

 

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Mo bis Do14 - 16 Uhr

 

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