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Wohnberechtigungsschein und Städtische Wohnungen

Wohnberechtigungsschein

Wer eine Sozialwohnung beziehen will, braucht einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Beantragen kann diesen Schein jede(r) volljährige Bürger(in) für sich und seine/ihre Familie dort, wo er/sie seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.

Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nach dem Landeswohnraumörderungsgesetz (LWoFG) nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Das Gesamtjahreseinkommen setzt sich aus dem Bruttojahreseinkommen aller zum Haushalt gehörender Personen zusammen.

Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und gilt für das gesamte Bundesland, in dem er ausgestellt wurde.

Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines mit automatischer Vormerkung einer städtischen Wohnung (für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Ravensburg haben)

Infoblatt Wohnberechtigungsschein

Infoblatt Wohnungsvormerkung


Städtische Wohnungen

Die Stadt Ravensburg verfügt über ein Grundkontingent an Wohnungen, für die Versorgung von Haushalten, welche Schwierigkeiten haben, auf dem freien Wohnungmarkt eine geeignete Wohnung zu finden. Die Wohnungen erfüllen lediglich einen sehr einfachen Standard.

Wer eine städtische Wohnung mieten will, kann sich in die Vormerkungsdatei eintragen lassen. Voraussetzung ist ein Wohnberechtigungsschein.

Antrag auf Vormerkung einer städtischen Wohnung (für Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Ravensburg haben)

Infoblatt Wohnungsvormerkung

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Nähere Informationen

Amt für Architektur und Gebäudemanagement
Kaufmännisches Gebäudemanagement
Georgstraße 25
88212 Ravensburg

Ingrid Baur
Telefon 0751 82-304


Iris Kempner
Telefon 0751 82-328