Wohnberechtigungsschein
Wer eine Sozialwohnung beziehen will, braucht einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Beantragen kann diesen Schein jede(r) volljährige Bürger(in) für sich und seine/ihre Familie dort, wo er/sie seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nach dem Landeswohnraumörderungsgesetz (LWoFG) nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen. Das Gesamtjahreseinkommen setzt sich aus dem Bruttojahreseinkommen aller zum Haushalt gehörender Personen zusammen.
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und gilt für das gesamte Bundesland, in dem er ausgestellt wurde.
Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines mit automatischer Vormerkung einer städtischen Wohnung (für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Ravensburg haben)
Infoblatt Wohnberechtigungsschein
Infoblatt Wohnungsvormerkung
Städtische Wohnungen
Die Stadt Ravensburg verfügt über ein Grundkontingent an Wohnungen, für die Versorgung von Haushalten, welche Schwierigkeiten haben, auf dem freien Wohnungmarkt eine geeignete Wohnung zu finden. Die Wohnungen erfüllen lediglich einen sehr einfachen Standard.
Wer eine städtische Wohnung mieten will, kann sich in die Vormerkungsdatei eintragen lassen. Voraussetzung ist ein Wohnberechtigungsschein.
Antrag auf Vormerkung einer städtischen Wohnung (für Personen, die ihren Hauptwohnsitz
nicht in Ravensburg haben)
Infoblatt Wohnungsvormerkung