Wollen Sie eine Wohnung oder ein Haus bauen oder kaufen? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Zuschüsse der Stadt Ravensburg und/oder zinsverbilligte Darlehen des Landes Baden-Württemberg erhalten.
Förderprogramm der Stadt Ravensburg
Die Stadt Ravensburg fördert Familien, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind mit Zuschüssen beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem
neuem Wohneigentum oder von selbstgenutzem
vorhandenem Wohnraum. Die Förderung wird maximal acht Jahre ab Einzug bzw. Antragstellung gewährt.
Beantragen können Sie die Förderung innerhalb eines Jahres nach Einzug beim Kundencenter des Amts für Architektur und Gebäudemanagement der Stadt Ravensburg. Bei später eingehenden Anträgen beginnt die Förderung ab dem Jahr der Antragsstellung und endet mit Ablauf des achten Jahres nach Einzug in das Wohneigentum.
Allgemeine Voraussetzungen
Einen Antrag können Sie stellen, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnt und das zu fördernde Objekt sich in Ravensburg befindet. Bei vorhandenem Wohnraum wird zudem ein Energiebedarfsausweis benötigt.
Nähere Informationen dazu gibt es bei der unabhängigen Energieagentur Ravensburg (Kontakt siehe unten).
Zusätzlich dürfen Sie die
Einkommensgrenzen nach § 10 (3) i.V.m. § 30 (5) LWoFG nicht überschreiten.
Der Zuschuss beträgt jährlich:
- Bei Familien, deren Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet, je Kind 750 €.
- Bei Familien, deren Einkommen die um 20 % erhöhte Einkommensgrenze nicht überschreitet, je Kind 500 €.
- Bei Familien, deren Einkommen die um 40 % erhöhte Einkommensgrenze nicht überschreitet, je Kind 250 €.
- Ab dem dritten Kind erhöht sich der Grundförderbetrag um 250 €.
Infoblatt zur Förderung des Wohneigentums
Antrag auf Förderung des Wohneigentums von Familien, auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften und und Alleinerziehenden mit Kindern
Richtlinie zur Förderung des Wohneigentums
Informationen zu Energieeinsparmaßnahmen/Energieausweisen:
Energieagentur Ravensburg
Zeppelinstraße 16 (Zentrale)
88212 Ravenburg
Seit Februar 2010 finden die Beratungen der unabhängigen Energieagentur Ravensburg im Kundencenter des Amts für Architektur und Gebäudemanagement in der Geogstraße 25 statt. Jeden Dienstag ist hier ein Energieberater vor Ort.
Termine: Dienstags von 9.15 – 17.15 Uhr (nur mit Voranmeldung)
Telefon 0751 7647070
Telefax 0751 7647079
info@energieagentur-ravensburg.de
Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg:
Expertentelefon der
L-Bank (zum Ortstarif) 0180 1150333
Aktuelles Landeswohnraumförderungsprogramm
Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Programme zum Bauen, Kaufen, Modernisierungs-, Sanierungs- und Energiespar-maßnahmen, Auskünfte und Beantragung bei den örtlichen Banken
www.kfw.de