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Altlasten

Für die Beseitigung einer Altlast, soweit erforderlich, ist der Eigentümer oder der Verursacher verantwortlich. Da die Beseitigung einer Altlast sehr teuer sein kann, sollte jeder Käufer vor dem Erwerb eines Grundstückes klären, ob auf dem Grundstück Altlasten vorhanden sind.

Derzeit sind im Stadtgebiet von Ravensburg 123 Atlablagerungen und 295 Altstandorte bekannt. Die Erkenntnisse über die einzelnen Altlasten sind sehr unterschiedlich. Zurzeit wird im Bereich der Bahn- und Nordstadt eine flächendeckende Untersuchung (Integrale Altlastenerkundung, Pilotprojekt des Landes Baden-Württemberg) durchgeführt.

Mehr Informationen

Bauordnungsamt
Seestraße 32/2
88214 Ravensburg

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr
Dienstag, Mittwoch
14 - 16 Uhr
Donnerstag 14 – 17.30 Uhr

Ansprechpartner

Birgit Braun
Telefon 0751 82-588
Telefax 0751 8260588


Monika Köberle
Telefon 0751/82-284
Telefax 0751/8260284


Martin Baumüller
Telefon 0751/82-337
Telefax 0751/8260337