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Bürgermeisterwahl

Oberbürgermeisterwahlen


Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 28. März 2010

Die Ravensburger haben am 28. März 2010 Dr. Daniel Rapp (CDU) zu ihrem neuen Oberbürgermeister gewählt: Im zweiten Wahlgang erhielt der der 37-jährige Bürgermeister aus Sigmaringen 51,8 Prozent der Stimmen. Sein Kontrahent Oswald Metzger (CDU), 55-jähriger Publizist aus Bad Schussenried, konnte 46,9 Prozent der Stimmen auf sich vereinen. Alexander Miele, der dritte Kandidat, erhielt 0,9 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 49,7 Prozent. Rund 36.000 Bürgerinnen und Bürger waren aufgefordert zu wählen. Mehr dazu unter Aktuelles.

OB-Wahlergebnis vom 28. März 2010 (Endergebnis)



OB-Wahlergebnis vom 28. März 2010 (Endergebnis) vergrößert

Auf folgenden Links finden Sie die Auszählungsergebnisse im Detail:

Barrierefreie Darstellung der Wahlergebnisse
Ergebnis OB-Wahl 28.3.2010

Klassische Darstellung der Wahlergebnisse (einfache Html-Ausgabe ohne Javascript)
Ergebnis OB-Wahl 28.3.2010

Wahlergebnisse mit erweiterter grafischen Funktion (Ausgabe mit Javascript)
Ergebnis OB-Wahl 28.3.2010

OB-Wahl Vergleich - erster/zweiter Wahlgang (14./28. März 2010) (Endergebnis)


 
OB-Wahl Vergleich - erster/zweiter Wahlgang (14./28. März 2010) (Endergebnis) vergrößert
 

Allgemeine Informationen
Die Oberbürgermeisterwahl findet bei Ablauf der Amtszeit (nach acht Jahren) oder Eintritt des Amtsinhabers in den Ruhestand frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle statt, in anderen Fällen (zum Beispiel bei Krankheit oder Tod) spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle. Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat. Die Stelle wird spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben.

Der Oberbürgermeister wird direkt vom Volk gewählt. Wahlberechtigt sind die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde. Bürger einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Entfällt auf keine der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl.


Weitere Informationen

www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de
Service-Portal Baden-Württemberg - Oberbürgermeisterwahlen
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Wahlamt

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