Für die Beseitigung einer Altlast ist, soweit erforderlich, der Eigentümer oder der Verursacher verantwortlich. Da die Beseitigung einer Altlast sehr teuer sein kann, sollte jeder Käufer vor dem Erwerb eines Grundstückes klären, ob auf dem Grundstück Altlasten vorhanden sind. Derzeit sind im Stadtgebiet von Ravensburg 123 Atlablagerungen und 295 Altstandorte bekannt. Die Erkenntnisse über die einzelnen Altlasten sind sehr unterschiedlich. Zurzeit wird im Bereich der Bahn- und Nordstadt eine flächendeckende Untersuchung (Integrale Altlastenerkundung, Pilotprojekt des Landes Baden-Württemberg) durchgeführt.
Bauordnungsamt
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Gebäude Seestraße 32/2
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