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Bauordnungsamt | Altlasten

Für die Beseitigung einer Altlast ist, soweit erforderlich, der Eigentümer oder der Verursacher verantwortlich. Da die Beseitigung einer Altlast sehr teuer sein kann, sollte jeder Käufer vor dem Erwerb eines Grundstückes klären, ob auf dem Grundstück Altlasten vorhanden sind. Derzeit sind im Stadtgebiet von Ravensburg 123 Atlablagerungen und 295 Altstandorte bekannt. Die Erkenntnisse über die einzelnen Altlasten sind sehr unterschiedlich. Zurzeit wird im Bereich der Bahn- und Nordstadt eine flächendeckende Untersuchung (Integrale Altlastenerkundung, Pilotprojekt des Landes Baden-Württemberg) durchgeführt.

Bauordnungsamt
Seestraße 32/2
88214 Ravensburg


Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8 - 12 Uhr
Dienstag, Mittwoch 14 - 16 Uhr
Donnerstag 14 - 17.30 Uhr

Ansprechpartner

Martin Baumüller
Telefon 0751 82-337
Telefax 0751 82-60337


Birgit Braun
Telefon 0751 82-588
Telefax 0751 82-60588




Gebäude Seestraße 32/2
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