Wohnen kostet Geld – oft zuviel für den, der wenig verdient. Deswegen zahlt der Staat in solchen Fällen einen Zuschuss, das Wohngeld. Ob Sie Wohngeld erhalten können, hängt ab von drei Faktoren:
- der Zahl der Familienmitglieder, die zu Ihrem Haushalt gehören
- der Höhe des Familieneinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld gibt es als
- Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung
- als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims
- oder einer Eigentumswohnung.
Einen
Wohngeldantrag können Sie auf der Seite
Formulare herunterladen.
Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben keinen Anspruch auf Wohngeld, da diese Leistungen bereits Unterkunftskosten berücksichtigen.
Seit 1.1.2009 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft. Neben der Erhöhung der Tabellenwerte und Miethöchstbeträge, können bei der Wohngeldberechnung ab 2009 Heizkosten pauschal berücksichtigt werden.
Zum 1.1.2011 haben Familien mit Wohngeldanspruch auch einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen liegen der Wohngeldstelle vor.
Wenn Sie einen
Antrag auf Wohngeld stellen wollen, wenden Sie sich bitte an:
Amt für Soziales und Familie
Wohngeldstelle
Lederhaus
Marienplatz 35
88212 Ravensburg
sozialhilfe@ravensburg.de
Öffnungszeiten
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Ansprechpartner

Lederhaus
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