Photovoltaikanlagen richtig betreiben

22.02.2017 | Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen und die aktuellen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz waren das Thema.

 

Der Leiter der Bereiche Politik und Strategie beim Bundesverband der Solarwirtschaft e.V. in Berlin, Markus Meyer, erläuterte den rund 100 Teilnehmern die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es bei der Planung und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zu beachten gilt.
Bild: IHK/Derek Schuh
Der Leiter der Bereiche Politik und Strategie beim Bundesverband der Solarwirtschaft e.V. in Berlin, Markus Meyer, erläuterte den rund 100 Teilnehmern die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es bei der Planung und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zu beachten gilt.
Bild: IHK/Derek Schuh

Rund 100 Interessierte informierten sich bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben und der Handwerkskammer Ulm zum Thema Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen und zu den aktuellen Änderungen im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz).


Photovoltaikanlagen haben derzeit einen Anteil an der Bruttostromerzeugung von rund einem Drittel der erneuerbaren Energie in Baden-Württemberg. Bei der Errichtung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sind jedoch eine ganze Reihe von rechtlichen Bedingungen zu beachten und erfüllen. Aus diesem Grund hat die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) gemeinsam mit der Handwerkskammer Ulm eine Informationsveranstaltung zur Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen organisiert, bei der die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vordergrund standen. Rund 100 Gäste aus Gewerbe, Elektrohandwerk und Solarteure kamen nach Weingarten, um sich über Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu informieren.
 
„Der Betrieb einer Photovoltaikanlage leistet bei der Energiekostensenkung einen wichtigen Beitrag. Damit die Wirtschaftlichkeit einer Anlage mit einer Lebensdauer von meist über 20 Jahren gewährleistet ist, ist die genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Hier hat die Komplexität in den vergangenen Jahren stetig zugenommen“, sagte Stefan Kesenheimer, Referent für Umwelt und Energie bei der IHK. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Planung einer Photovoltaikanlage im Vorfeld beachtet werden müssen, erläuterte im Einzelnen Markus Meyer, Leiter Politik und Strategie, vom Bundesverband der Solarwirtschaft e.V. aus Berlin. Dabei arbeitete Meyer vor allem die Unterschiede vom EEG 2014 zum aktuellen Status heraus. So müssen zum Beispiel seit 2017 Anlagen mit einer Größe über 100 kW Leistung in die Direktvermarktung gehen. Dies bedeutet, dass der Strom, der nicht im eigenen Betrieb verbraucht wird, über Dritte an der Strombörse vermarktet werden muss. Außerdem wird der selbstverbrauchte Strom bei einer Anlagengröße von über 10 kW Leistung mit 40 Prozent der EEG-Umlage belastet. Ein Punkt, den die IHK kritisiert und eine Freistellung von Abgaben, wie zum Beispiel die Belastung von 40 Prozent des Eigenverbrauchs der EEG-Umlage, fordert. Wolle man die Energiewende weiter voranbringen, so sei eine Vereinfachung der rechtlichen Bedingungen dringend notwendig.
 
Bei der Veranstaltung wurde außerdem anhand von Best-Practice-Beispielen unter anderem erläutert, dass als Richtwert pro Kilowatt Leistung mit Kosten zwischen 1.000 und 1.400 Euro für eine fertige Installation und eine Dachfläche von rund sieben Quadratmetern gerechnet werden muss. Außerdem wurde über die Alternative eines „Pachtmodells“ diskutiert.
 
Übrigens, egal ob als Gewerbetreibender oder als Privatperson – Betreiber einer Photovoltaikanlage speisen regelmäßig in das allgemeine Stromnetz ein, sind somit gewerbesteuerpflichtig und Mitglied bei der IHK.


Hilfreiche Informationen für alle Stromerzeuger bietet die IHK ihren Mitgliedern unter www.weingarten.ihk.de, Nr. 3631428, und durch regelmäßige Veranstaltungen.

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