22.02.2017 | Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen und die aktuellen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz waren das Thema.
Rund 100 Interessierte informierten sich bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben und der Handwerkskammer Ulm zum Thema Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen und zu den aktuellen Änderungen im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz).
Photovoltaikanlagen haben derzeit einen
Anteil an der Bruttostromerzeugung von rund einem Drittel der erneuerbaren
Energie in Baden-Württemberg. Bei der Errichtung und dem Betrieb von
Photovoltaikanlagen sind jedoch eine ganze Reihe von rechtlichen Bedingungen zu
beachten und erfüllen. Aus diesem Grund hat die Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben (IHK) gemeinsam mit der Handwerkskammer Ulm eine
Informationsveranstaltung zur Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen
organisiert, bei der die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vordergrund standen.
Rund 100 Gäste aus Gewerbe, Elektrohandwerk und Solarteure kamen nach
Weingarten, um sich über Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu
informieren.
„Der Betrieb einer Photovoltaikanlage
leistet bei der Energiekostensenkung einen wichtigen Beitrag. Damit die
Wirtschaftlichkeit einer Anlage mit einer Lebensdauer von meist über 20 Jahren
gewährleistet ist, ist die genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich.
Hier hat die Komplexität in den vergangenen Jahren stetig zugenommen“, sagte Stefan
Kesenheimer, Referent für Umwelt und Energie bei der IHK. Welche rechtlichen
Rahmenbedingungen bei der Planung einer Photovoltaikanlage im Vorfeld beachtet
werden müssen, erläuterte im Einzelnen Markus Meyer, Leiter Politik und
Strategie, vom Bundesverband der Solarwirtschaft e.V. aus Berlin. Dabei
arbeitete Meyer vor allem die Unterschiede vom EEG 2014 zum aktuellen Status
heraus. So müssen zum Beispiel seit 2017 Anlagen mit einer Größe über 100 kW
Leistung in die Direktvermarktung gehen. Dies bedeutet, dass der Strom, der
nicht im eigenen Betrieb verbraucht wird, über Dritte an der Strombörse
vermarktet werden muss. Außerdem wird der selbstverbrauchte Strom bei einer
Anlagengröße von über 10 kW Leistung mit 40 Prozent der EEG-Umlage belastet. Ein
Punkt, den die IHK kritisiert und eine Freistellung von Abgaben, wie zum
Beispiel die Belastung von 40 Prozent des Eigenverbrauchs der EEG-Umlage, fordert.
Wolle man die Energiewende weiter voranbringen, so sei eine Vereinfachung der
rechtlichen Bedingungen dringend notwendig.
Bei der Veranstaltung wurde außerdem anhand
von Best-Practice-Beispielen unter anderem erläutert, dass als Richtwert pro
Kilowatt Leistung mit Kosten zwischen 1.000 und 1.400 Euro für eine fertige
Installation und eine Dachfläche von rund sieben Quadratmetern gerechnet werden
muss. Außerdem wurde über die Alternative eines „Pachtmodells“ diskutiert.
Übrigens, egal ob als Gewerbetreibender
oder als Privatperson – Betreiber einer Photovoltaikanlage speisen regelmäßig
in das allgemeine Stromnetz ein, sind somit gewerbesteuerpflichtig und Mitglied
bei der IHK.
Hilfreiche Informationen für alle Stromerzeuger bietet die IHK ihren
Mitgliedern unter www.weingarten.ihk.de, Nr. 3631428, und
durch regelmäßige Veranstaltungen.