Umgang mit wassergefährdenden Stoffe

10.07.2017 | Kostenlose Informationsveranstaltung der IHK Bodensee-Oberschwaben zur neuen Verordnung AwSV am 13. Juli 2017.

 

Am 1. August 2017 tritt die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bundesweit in Kraft. Die neue Verordnung betrifft viele Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie u. a. Speditionen und Großhändler. Denn als „Anlage“ im Sinne der bisherigen VAwS und der neuen AwSV gelten, sofern sie wassergefährdende Stoffe enthalten oder mit solchen umgegangen wird, auch Aggregate und Maschinen, Läger für diverse feste, flüssige und gasförmige Stoffe, Fässer, Tankstellen, Abfüllbereiche, Umschlagflächen, Rohrleitungen, Kessel, Behälter etc.

Dadurch ergeben sich diverse Änderungen für regionale Unternehmen, beispielsweise neue Anzeige- und Dokumentationspflichten, und die materiellen Anforderungen, vor allem zur Löschwasserrückhaltung, gegebenenfalls zur Anlagen-Nachrüstung und zur Anlagenüberprüfung durch Sachverständige, steigen.

Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) lädt am 13. Juli 2017 von 13.30 bis 16.30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung zur neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in die IHK nach Weingarten ein.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.weingarten.ihk.de, Nr. 16599711.

Ansprechpartner:
Stefan Kesenheimer
Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung
Telefon 0751 409-140
E-Mail

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